Vor zwanzig Jahren investiert, jetzt aus der Förderung gefallen: Ein profitabler Weiterbetrieb von sogenannten Ü20-Photovoltaikanlagen ist in einigen Fällen auch nach dem Ende der Einspeisevergütung möglich. Darauf weist Zukunft Altbau aus Baden-Württemberg hin. Es gibt mehrere Modelle des Weiterbetriebs der Ü20-Anlagen: Die am 1. Januar in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eröffnet die Möglichkeit, den Solarstrom wie bislang vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es eine „Einspeisevergütung light“.
Des Weiteren können Anlageneigentümer auch einen Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch wählen. Ab einer installierten Leistung von fünf Kilowatt lohnt sich diese Weiternutzung. Auch die Installation einer neuen Anlage ist möglich.
Ein kleines Problem, das wächst – mit jedem Jahr
Das Problem beginnt klein, wird in den kommenden Jahren aber deutlich wachsen: Für rund 10.000 ausgeförderte Photovoltaikanlagen wurde 2021 die Vergütungszahlung eingestellt, schätzt der Bundesverband Solarwirtschaft. In den Jahren danach folgen immer mehr Anlagen – bis 2033 sollen es insgesamt eine Million sein. Für die Betreiber fällt eine feste Einnahmequelle weg.
Inzwischen gibt es mehrere Vergütungsmodelle, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb sichern sollen. Das ist wichtig: Je mehr Photovoltaikanlagen am Stromnetz angeschlossen bleiben, desto besser ist dies für das Klima. Insoweit lohnt sich jede Überlegung zum Weiterbetrieb der Ü20-Anlagen.
Um die Solarstromanlage weiter wirtschaftlich betreiben zu können, sind keine hohen Einnahmen nötig. „Ist eine Photovoltaikanlage seit 20 Jahren in Betrieb, sollte sie bereits vollständig finanziell abgeschrieben sein“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Betreiber müssen nur noch minimale Kosten für Wartung, Versicherung und eine mögliche Reparatur aufwenden sowie einen Eigenverbrauchszähler erwerben. Damit kostet der Solarstrom netto nur noch rund drei bis vier Cent pro Kilowattstunde.“
Seit Januar weiter Volleinspeisung ins möglich
Für die meist kleinen Einspeisungsanlagen zahlt der Netzbetreiber künftig weiterhin eine Einspeisevergütung. Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG-Novelle ermöglicht eine „Einspeisevergütung light“: Sie wird bis 2027 garantiert. Anlagenbetreiber erhalten den Jahresmarktwert für den eingespeisten Solarstrom.
Er lag in den vergangenen Jahren zwischen drei und vier Cent pro Kilowattstunde. Davon abzuziehen sind Vermarktungskosten des Netzbetreibers in Höhe von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Je nach Größe der Anlage und der jährlichen Betriebskosten kann dieses Modell kostendeckend sein, viel Gewinn ist jedoch nicht möglich. Der Vorteil der Volleinspeisung liegt vor allem im geringen Aufwand.
Alternative: Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch
Zweite Variante: Man speist nicht voll ein, sondern verbraucht den Solarstrom teilweise selbst. Was die Anlageneigentümer nicht selbst nutzen können, wird dem Netzbetreiber oder Direktvermarktern zur Verfügung gestellt.
Direktvermarkter können spezialisierte Dienstleister sein, inzwischen steigen immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Der Vorteil des Kombi-Modells ist, dass es lukrativen Eigenverbrauch ermöglicht. Er spart im Vergleich zum netto 26 Cent teuren Netzstrom durchschnittlich 23 Cent pro Kilowattstunde ein und ist damit deutlich lukrativer als die Einspeisung.
Umbau im Zählerschrank
Wollen die Anlagenbetreiber auf Eigenverbrauch umstellen, ist zuerst der Umbau am Zählerschrank notwendig. „Danach lassen sich rund 30 Prozent des erzeugten Stroms für den täglichen Bedarf im Wohnhaus nutzen“, sagt Thomas Bürkle, Präsident des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg. „Auf rund die Hälfte erhöhen können Hauseigentümer den Anteil, indem sie Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Waschmaschine während der sonnigen Stunden laufen lassen.“
Besonders einfach ist die Erhöhung des Eigenverbrauchs, wenn ein Elektroauto mit Solarstrom geladen wird. Auch mit Wärmepumpen lässt sich der Eigenverbrauch gewinnbringend steigern. „Je mehr elektrische Anwendungen mit Solarstrom laufen, umso besser für den Eigenverbrauch und die Umwelt“, empfiehlt Bürkle.
Batteriespeicher lohnen sich für die Kleinstanlagen noch nicht
Das Gleiche gilt für Batteriespeicher. Stattet man die Ü20-Anlage mit einem passenden Speicher aus, erhöht sich der Eigenverbrauch auf bis zu 70 Prozent. Nutzen Hauseigentümer statt Netzstrom zehn Jahre lang den Solarstrom aus einem Speicher, können sie in diesem Zeitraum mit jeder Kilowattstunde Speicherkapazität rund 600 Euro sparen.
Zurzeit existieren auf dem Markt bereits Speicher, die samt Leistungselektronik, Installation und Mehrwertsteuer rund 1.000 Euro pro Kilowattstunde kosten. „Die Wirtschaftlichkeit der Speicher rückt näher. Für die kleinen Ü20-Anlagen wird sich die Speicherung bald auch finanziell lohnen“, prognostiziert Bürkle. Aktuell sei dies jedoch oft noch nicht der Fall.
Variante drei und vier: keine Einspeisung oder Repowering
Eigentümer können auch darauf setzen, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen und den Rest abzuregeln. Moderne Wechselrichter sind dazu in der Lage. Die Anlage erzeugt dann nur so viel Strom, wie für den Eigenverbrauch im Haus nötig ist, es wird keine einzige Kilowattstunde eingespeist. Finanziell ist das möglicherweise die beste Wahl, ökologisch jedoch unsinnig – wird so doch rund 70 Prozent weniger Solarstrom erzeugt, als eigentlich möglich wäre.
Möglichkeit Nummer vier: Die alte Anlage wird durch eine neue ersetzt. Neue Anlagen liefern auf gleicher Fläche im Vergleich zu den Anlagen vor 20 Jahren rund doppelt so viel Solarstrom und kosten nur noch einen Bruchteil der alten Anlage Das nützt der Energiewende und dem Geldbeutel. (HS)
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