Dank den neuen Möglichkeiten im Stromgesetz können Anlagen über Eigenverbrauch, Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) sowie Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) rentabel betrieben werden. Aus Sicht des Branchenverbands Swissolar muss der Bundesrat jedoch bald den gesetzlichen Handlungsspielraum nutzen, um den Solarausbau langfristig zu sichern.
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Denn laut Stromgesetz soll bis 2035 jährlich 35 Terawattstunden Strom aus neuen erneuerbaren Energien stammen. Rund 80 Prozent dieses Ziels dürfte aus Solaranlagen kommen, also 28 Terawattstunden. Dies entspricht gegenüber heute rund einer Vervierfachung der Schweizer Solarstromproduktion. Das Stromgesetz hat zur Zielerreichung verschiedene Maßnahmen festgelegt. Einige davon sind bereits seit Anfang 2025 in Kraft, wie etwa die virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV). Wichtige weitere Elemente treten 2026 in Kraft. Mit den nun vorliegenden Verordnungen wird die konkrete Umsetzung geklärt.
Abnahmevergütung: höhere Minimalvergütungen
Die Minimalvergütungen greifen, wenn das vierteljährliche Mittel des Referenz-Strommarktpreises unter den Amortisationskosten liegt – also meist im Sommer. Gegenüber der sogenannten Vernehmlassung im Gesetzesverfahren wurden nun moderate Erhöhungen vorgenommen. Hier wurden bisher unberücksichtigte Kosten einbezogen und ein realistischer Anteil Eigenverbrauch berücksichtigt. Die minimale Vergütungshöhe ist jedoch weiterhin so festgesetzt, dass Anlagenbetreiber einen Anreiz haben, ihren Eigenverbrauch durch Batteriespeicher oder den Einsatz von Elektromobilität zu erhöhen.
LEG: kaum Anreize für mehr lokalen Stromverbrauch
Immerhin erhöhen lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) künftig die Planungssicherheit für Anlagenbetreiber. Sie ermöglichen es, den Strom zu einem fix vereinbarten Preis lokal zu verkaufen. Für die Nutzung des öffentlichen Netzes muss ein reduziertes Entgelt bezahlt werden. Der festgelegte Rabatt ist nun höher als in der Vernehmlassung, aber mit 40 Prozent immer noch deutlich unter dem gesetzlichen Maximum von 60 Prozent. Swissolar mahnt, dass damit noch zu schwache Anreize für den lokalen Verbrauch gesetzt werden. Der Bundesrat müsse bei nächster Gelegenheit den Rabatt erhöhen, um damit den Netzausbaubedarf zu reduzieren.
Speicher erhalten Netznutzungsentgelt zurück
Für Batteriespeicher kann nun unter gewissen Bedingungen das Netznutzungsentgelt zurückerstattet werden. Dies sei wichtig für stationäre Batteriespeicher und für das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen, betont Swissolar. Die neue Regelung schafft so mit Anreize zur temporären Speicherung von solaren Produktionsspitzen und entlastet so die Stromnetze.
Mehr Flexibilität durch netzdienliches Verhalten
Mit einer neuen Flexibilitätsregelung können Verteilnetzbetreiber die maximale Einspeiseleistung am Anschlusspunkt festlegen. Dies hilft, Verzögerungen beim Anschluss weiterer Solaranlagen an die bestehenden Netze zu vermeiden und Netzausbauten zu reduzieren. Die Betreiber der Solaranlagen haben die Möglichkeit, den Strom selbst zu verbrauchen. Ab einer Grenze von drei Prozent des Jahresertrags muss diese Begrenzung entschädigt werden. (nhp)
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