Im bisherigen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist für die solaren Altanlagen bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt eine weitere Abnahme des Solarstroms durch die Netzbetreiber nach Standardlastprofil und gegen Durchleitung der Marktwerte vorgesehen – allerdings nur bei Volleinspeisung des erzeugten Stroms.
Davon werden zudem noch nicht näher benannte Vermarktungskosten abgezogen und es sind sogar Pönalen vorgesehen, wenn bei diesem Weg nicht die gesamte Erzeugung ins Netz eingespeist wird. Sowohl eine (anteilige) Eigenbedarfsnutzung des Stroms als auch eine eigenständige Vermarktung des Stroms bedürften damit einer viertelstundengenauen Bilanzierung. Deren Kosten übersteigen die potenziellen Erträge bei kleinen Anlagen jedoch noch bei Weitem. Technisch und energiewirtschaftlich einfachere Möglichkeiten für Eigenverbrauch und Direktvermarktung kleiner Anlagen sind im EEG-Entwurf nicht vorgesehen.
0,5 Cent pro Kilowattstunde für die Vermarktung
Das vom Ökoenergieversorger erarbeitete Konzept für Altanlagen sieht zwar ebenfalls eine weitere Abnahme des Solarstroms durch die Netzbetreiber gegen eine Marktwertvergütung, hier mit einem klar definierten kleinen Vermarktungskostenabschlag von 0,5 Cent pro Kilowattstunde, als Möglichkeit vor. Dies solle jedoch auch für Teilmengen des Stroms gelten, fordere der Versorger. Die Belastung von eigenverbrauchtem Strom mit der EEG-Umlage muss aus Sicht des Unternehmens zudem abgeschafft werden, und zwar generell für Anlagen bis 30 Kilowatt.
Des Weiteren soll nach dem Positionspapier eine vereinfachte Direktvermarktung eingeführt werden, damit sich die Anlagen auch ohne Viertelstundenbilanzierung und den damit verbundenen hohen Kosten am Markt versuchen können. Für Kleinstanlagen bis sieben Kilowatt soll dies dauerhaft gelten, für größere Anlagen sind Übergangszeiten vorgesehen. Das Positionspapier steht hier zum Download bereit. (nhp)
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