Trotz erheblicher wirtschaftlicher Hürden für Mieterstrom hat die Bürgerenergie Berlin (BEB) drei neue Projekte in der Stadt umgesetzt. Auf einem Hochhaus mit 160 Wohneinheiten im Stadtteil Neukölln haben die Installateure im Auftrag der BEB und der Wohnungsgenossenschaft Neukölln Module mit einer Leistung von 43,5 Kilowatt errichtet. Den Strom können die Mieter im Gebäude direkt nutzen, wenn sie einen entsprechenden Vertrag mit den Elektrizitätswerken Schönau abschließen. Denn diese haben den Betrieb der Anlage übernommen.
Eine weitere Mieterstromanlage entstand auf dem Dach eines denkmalgeschützten Mietshauses im Stadtteil Charlottenburg. Auch hier können die 40 Mietparteien des Strom direkt nutzen. Weitere 36 Mieter in Moabit – einem Ortsteil von Schöneberg – können Solarstrom aus einer neuen Anlage auf dem Dach des Gebäudes beziehen, wenn sie einen entsprechenden Vertrag abschließen. Die Installateure haben dazu das Dach des Altbaus aus dem 19. Jahrhundert mit Modulen mit einer Gesamtleistung von 34,9 Kilowatt belegt.
Bürgereigene Klimaschutzprojekte umsetzen
Insgesamt können so 236 Haushalte zu einem Drittel direkt mit vor Ort produziertem Solarstrom beliefert werden. „Uns liegen derartige bürgereigene Klimaschutzprojekte trotz der miserablen Rahmenbedingungen für Photovoltaikmieterstrom am Herzen“, erklärt Christoph Rinke, Vorstand der BEB. „Ohne diesen Eckpfeiler ist weder eine urbane Energiewende in Berlin möglich noch können die Klimaziele des Landes erreicht werden. Die Anlagen können aktuell nur umgesetzt werden durch das große Engagement der drei beteiligten Genossenschaften.“
Vier Verbesserungen gefordert
Deshalb fordert die BEB, zum einen die Anhebung des Mieterstromzuschlags auf vier Cent pro Kilowattstunde und dessen Abkopplung von der Einspeisevergütung. Zudem sollte die Zusammenfassung von Solaranlagen wegfallen, die in unmittelbarer Nähe zueinander errichtet werden. Auch das Messkonzept für Mieterstromanlagen zur bilanziellen Verrechnung der Energiemengen sollte vereinfacht werden. Deshalb muss unbedingt der derzeit vorgeschriebene Summenzählermodell wegfallen. Als vierte Verbesserung mahnt Rinke ein, ein Lieferkettenmodell zu ermöglichen. Das bedeutet, dass der Mieterstromzuschlag auch bezahlt wird, wenn der Solarstrom zunächst an einen Energieversorger geliefert wird, der diesen wiederum an die Mieter verkauft. Dadurch wird der Betrieb der Anlage und die Stromlieferung voneinander getrennt, was für Vermieter einfacher ist. (su)
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