Wie der Schweizer Branchenverband Swissolar mitteilt, wir in der Schweiz ab 1. Juli 2021 der Bau von Photovoltaikanlagen einfacher. Denn die Regierung hat die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) novelliert. Dabei hat sie vor allem die Zulassungsbedingungen für die Prüfung gelockert, um eine eingeschränkte Erlaubnis zur Installation von Solaranlagen zu bekommen. Dies gilt unter anderem für Dachdecker und Fassadenbauer, die dann auch Solardächer und Solarfassaden errichten können.
Stichprobenkontrollen verstärken
Zudem verpflichtet die NIV Netzbetreiber dazu, die von diesen Handwerkern errichteten Solaranlagen nach der Fertigstellung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zu melden. Das ESTI wiederum soll die stichprobenartige Kontrolle der betreffenden Anlagen verstärken.
Plangenehmigung für Niederspannungsanlagen abgeschafft
Eine zweite Änderung betrifft die Genehmigungspflicht von Solaranlagen. Die Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) befreit Solargeneratoren, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, von der Plangenehmigungspflicht. Damit können diese Anlagen kostengünstiger und vor allem schneller und einfacher gebaut werden. Die Regierung begründet diesen Schritt damit, dass durch die verstärkte Stichprobenkontrolle der Anlagen durch das ESTI, die auf Basis der veränderten NIV jetzt ohnehin vorgesehen ist, die Sicherheit der Anlagen am Niederspannungsnetz auch ohne Plangenehmigungserfahren gewährleistet ist. (su)
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