Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat zusammen mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und dem Deutschen Bauernverband (DBV) ein aktuelles Positionspapier zum Thema Agriphotovoltaik erstellt und veröffentlicht. In diesem wird zunächst die grundsätzliche Möglichkeit der Förderung Agriphotovoltaikanlagen begrüßt, wie sie im Rahmen der jüngsten EEG-Novelle beschlossen wurde.
Steuerliche Verbesserungen schon verabschiedet
Auch der dafür festgelegte regulatorische Rahmen sei gut gewählt, vor allem die Vorgaben, dass die landwirtschaftliche Nutzung durch die Photovoltaikanlage nicht zu stark eingeschränkt werden darf. Zudem können hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen einen Bonus in den Ausschreibungen bekommen, um die Mehrkosten dafür zu decken. Zudem werden die Regelung, dass die Agri-PV-Anlage unter bestimmten Bedingungen zum landwirtschaftlichen Vermögen gerechnet werden kann, wird die Entscheidung der Landwirte vereinfachen, sich für eine solche Anlage zu entscheiden.
Eigenes Ausschreibungssegment gefordert
Dennoch mahnen die Autoren des Positionspapiers noch einige Verbesserungen ein, um der noch jungen Technologie zum Durchbruch zu verhelfen. Dazu sei es wichtig, die Förderung von hoch aufgeständerten Agri-PV-Anlagen zielgerichteter auszurichten. So wird befürchtet, dass die Technologieprämie von 1,2 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom für solche Systeme im Vergleich zu bodennah errichteten Agri-PV-Anlagen zu niedrig ist. Statt eines starren Bonus‘ im Rahmen der Regelausschreibungen schlagen die Autoren eine eigene Ausschreibung für solche hoch aufgeständerten Agri-PV-Anlagen vor. „Die aktuell stark schwankenden Stahlpreise machen es praktisch unmöglich, die Mehrkosten für die Unterkonstruktion hoch aufgeständerter Anlagen exakt vorherzusagen. Nach unserer Einschätzung wären deshalb eigene Zuschlagsvolumina für hoch aufgeständerte Agri-PV geeigneter als eine fixe Prämie im Rahmen der EEG-Ausschreibungen“, begründet Max Trommsdorff, Gruppenleiter Agri-Photovoltaik am Fraunhofer ISE, den Vorschlag.
Technikbonus auch für kleine Agri-PV-Anlagen
Zudem müsse die Politik Rahmenbedingungen schaffen, die auch kleinere Agri-PV-Anlagen wirtschaftlich machen, wenn diese hoch aufgeständert sind. Die Autoren des Positionspapiers schlagen deshalb vor, dass auch diejenigen Anlagen, die nicht ausschreibungspflichtig sind, ebenfalls eine Technologieprämie zusätzlich zur Einspeisevergütung bekommen. Dies würde für Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt gelten – im Falle von Bürgerenergiegesellschaften liegt die Grenze sogar bei sechs Megawatt.
Langwierige Verfahren bremsen den Ausbau
Ein weiteres Hindernis für die Ausschöpfung des vollen Potenzials der Agri-PV stellt die unklare Rechtslage in Bezug auf die Genehmigungsverfahren dar. „Da Agri-PV-Anlagen im Außenraum gebaut werden, ist in aller Regel die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtliche Kommune notwendig“, beschreibt Michael Frey, Professor für Rechts- und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Kehl und einer der Autoren des Positionspapiers, die Lage. „Oft muss hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nehmen enorm viel Zeit in Anspruch und verzögern damit den Markthochlauf der Agri-PV.“
Genehmigungen für kleine Anlagen vereinfachen
Deshalb empfehlen die Autoren des Positionspapiers, kleinere Anlagen, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder der gartenbaulichen Erzeugung dienen, zu privilegieren. Diese Art von Anlagen sei für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben attraktiv, um den schnellen Einstieg in Agri-PV zu realisieren, sind sie sich sicher. Das Positionspapier steht zum kostenlosen Download auf der Webseite des Fraunhofer ISE bereit. (su)