Die Agriphotovoltaik ist wirtschaftlich für Landwirte, die ihre Felder auf diese Weise doppelt nutzen. Vor allem an trockenen Standorten können sie dazu beitragen, den Wasserhaushalt zu regulieren und damit sogar zusätzlich die landwirtschaftlichen Erträge steigern. Allerdings fehlen für den Netzanschluss und die Genehmigungsverfahren praxistaugliche Lösungen. Das sind zwei zentrale Ergebnisse einer Studie, die das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl (HSK).
Synergien zwischen Land- und Energiewirtschaft
Im Projekt Landgewinn das von der Hochschule Offenburg geleitet wird, zeigen die Forscher, wie die Agriphotovoltaik wirtschaftlich werden kann. Dazu haben sie verschiedene Zukunftstechnologien für die Landwirtschaft aus ökonomischer, ökologischer, sozialwissenschaftlicher, rechtlicher und gesamtsystemischer Perspektive beleuchtet. „Die Agriphotovoltaik bietet nützliche Synergien zwischen Land- und Energiewirtschaft. Einerseits erschließt sie neue Flächen für die Energiewende. Andererseits hilft sie Landwirten, sich an den Klimawandel anzupassen, weil die Solarmodule Schutz vor Wetterextremen wie Hitze und Starkregen bieten“, erklärt Hannes Blum, Energieökonom am IÖW.
Mit Landwirten gesprochen
Die Forscher haben sich aber nicht nur die graue Theorie angeschaut, sondern auch mit Landwirten diskutiert, wie sich Agriphotovoltaik in der Praxis durchsetzen kann. Hier waren auch spezialisierte Planungsbüros und ein Energieversorger mit dabei. Aus dieser Diskussion hat sich herauskristallisiert, dass die Landwirte durch die Solaranlagen Einschränkungen in der Bewirtschaftung, vor allem auf fruchtbaren Böden befürchten. Interessant sei die Doppelnutzung daher vor allem auf weniger ertragreichen Flächen. Dort könnten Solaranlagen durch Verschattung sogar den Ertrag erhöhen. Auf diese Weise können sie dazu beitragen, dass sich trockene Standorte und hitzeempfindliche Pflanzen an den Klimawandel anpassen. Auch schützen sie Sonderkulturen im Obstbau etwa vor Hagel und Starkregen.
Genehmigungen noch zu kompliziert
Viele Landwirte schrecken bisher aber vor den komplizierten Genehmigungsverfahren zurück. Deshalb haben die Projektparter von der HSK sie Situation rund um die Agriphotovoltaik rechtlich eingeordnet. „Auf Ackerflächen direkt neben Autobahnen oder zweispurigen Bahngleisen hat ein Antrag für eine Agriphotovoltaiknutzung gute Chancen“, erklärt Antonia Kallina, Juristin an der HSK. „Für alle anderen Flächen müssen Kommunen zunächst einen Bebauungsplan erstellen und mitunter sogar den Flächennutzungsplan ändern. Das ist eine erhebliche rechtliche Hürde.“
Flächennutzung ermöglichen
Deshalb müssten Kommunen und Flächeneigentümer die Doppelnutzung durch die Agriphotovoltaik in den Bebauungsplänen und Pachtverträgen ermöglichen. Nur dann können geeignete Flächen auch genutzt werden. „Bisher bevorzugen sie eher Freiflächenphotovoltaik ohne landwirtschaftliche Nutzung, etwa aufgrund höherer Pachtpreise oder weil sie nicht wissen, dass eine Doppelnutzung möglich ist“, resümieren die Forscher. Antonia Kallina empfiehlt, die Agriphotovoltaik im Bauplanungsrecht zu privilegieren. „Mit der richtigen Formulierung ist ein guter Kompromiss möglich, um einerseits die Interessen der Umwelt zu schützen und andererseits das Innovationspotenzial der noch jungen Technologie zu ermöglichen“, sagt die Rechtsexpertin.
Mit Netzbetreibern kooperieren
Die Stromnutzung und die Einspeisung der Sonnenenergie war ebenfalls ein Thema der Untersuchung. So können die Landwirte den Strom vom Feld direkt selbst nutzen oder auch an einen Großabnehmer vor Ort verkaufen. „Doch im Moment mangelt es oftmals an der nötigen Infrastruktur und an Kooperationen“, sagt Johannes Rupp vom IÖW. „Es braucht mehr Erfahrungswissen, vor allem sollten sich Landwirtschaft, Energieversorger und Netzbetreiber bei der Auswahl der Flächen intensiver austauschen. Auch die Kommunen als Flächeneigentümerinnen und Genehmigungsbehörden sollten dabei eine starke Rolle einnehmen“, empfiehlt Rupp.
Die Studie zur Agriphotovoltaik finden Sie auf der Internetseite des IÖW zum Download. Die planungsrechtliche Beurteilung steht auf der Webseite des Projekts Landgewinn zur Verfügung. Dort können Sie sich auch über den weiteren Fortgang der Forschungen informieren. (su)