Die Landesregierung in Stuttgart fordert ein eigenes Förder- und Ausschreibungssegment für Agriphotovoltaik (APV) im EEG. Bisher komme die Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen zur Nahrungsmittelerzeugung und zur Stromproduktion im Entwurf nicht vor, kritisierte der Umweltminister des Landes Franz Untersteller auf dem Solarbranchentag. Diese Forderung bekräftigt auch Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group.
Vorteile der Technologie
Er verweist auf die Vorteile dieser Doppelnutzung, nicht nur für die Nutzung der begrenzten Flächenkulisse in Deutschland, sondern auch für die Verbesserung der Erträge der Landwirte angesichts der immer trockener werdenden Sommermonate. „Die APV kann die durch zunehmende Dürren entstehenden Ernteeinbußen mit Beschattungswirkung und optimiertem Wassermanagement deutlich abmildern, die Biodiversität auf den Äckern deutlich erhöhen und hilft gleichzeitig, klimaschädliche Kohle- und Erdgaskraftwerke schneller abzuschalten, erklärt Fell.
Höhere Vergütung für Doppelnutzung
Er zählt die bisherigen Erfolge bei der Entwicklung der Technologie hin zur Marktreife erzielt wurden. Allerdings macht er auch klar, dass diese Anwendungen – vor allem wenn es um echte Doppelnutzung geht – noch Unterstützung brauchen. Denn gegen die herkömmlichen Solarparks können solche Anlagen derzeit in Ausschreibungen noch nicht konkurrieren, da sie hier keine Chance hätten. Das Ergebnis wäre dann, dass keine Agriphotovoltaikanlagen gebaut würden. Deshalb sieht Hans-Josef Fell in der die Lösung darin, über die landespolitischen Unterstützungen hinaus, bundespolitisch ein Zeichen für die APV zu setzen und sie in das EEG aufzunehmen. „Die beste Starthilfe wäre ein zusätzlicher Vergütungssatz von etwa 2 Cent pro Kilowattstunde für APV-Anlagen“, konkretisiert er die Forderung. „Das würde neben der Erzeugung von Ackerfrüchten, wie Korn, Gemüse, Wein oder Obst – am besten mit Biolandwirtschaft – auch die Biodiversität mit Sträuchern, Bäumen und Blühstreifen befördern. “ (su)
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