Die Bundesregierung wollte im Herbst 2019 einen Vorschlag zur Anpassung des Mieterstromgesetzes vorlegen. Geschehen ist nichts. Bis heute. Kein Wunder, dass in Umfragen viele Befragte mit der Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung unzufrieden sind. Anlässlich des dritten Jahrestages fordert ein Bündnis aus elf Verbänden drunter die Verbraucherzentrale Bundesverband die Bundesregierung auf, ein wirksames Mieterstromgesetz vorzulegen.
Kaum Mieterstrompotentials genutzt
Selbst die Bundesregierung kam in ihrem in 2019 vorgelegten Mieterstrombericht zu dem Ergebnis, dass das Mieterstrommodell „weit hinter den Erwartungen“ zurückbleibe. Lediglich gut ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotentials wurde in der Praxis tatsächlich umgesetzt. Und es kommt noch schlimmer: Auf Grund der undankbaren Kopplung des Mieterstromzuschlags an die fortlaufende Degression der Einspeisetarife für die Photovoltaik, die die Kritiker von Beginn an in Frage stellten, ist der Zuschlag nun bei null Cent angekommen, wie auch die Wirtschaftsministerkonferenz vor kurzem festgestellt hat.
Der sieben Punkte Plan soll helfen
Die Branchenübergreifende Allianz stellt in einem Sieben-Punkte-Plans inhaltliche Forderungen auf: finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch gleichstellen, finanzielle Förderung muss bei Mietern und Selbstnutzern von Wohneigentum ankommen, einen „Lokalstrom“ einführen, die Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter fassen sowie die steuerlichen Hemmnisse für Vermieter abbauen, Genehmigungsfristen verkürzen und Contractingmodelle mit Drittanbietern ermöglichen. Der Sieben-Punkte-Plan für ein besseres Mieterstromgesetz steht als PDF im Netz bereit. (nhp)
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