Antragsberechtigt sind demnach Firmen – von Supermärkten beispielsweise über Hotels bis hin zu Tankstellen – ebenso wie Kommunen. Dabei können auch mehrere Interessierte einen gemeinsamen Antrag stellen. „Privatpersonen sind jedoch nicht antragsberechtigt“, schreibt das Wirtschaftsministerium in Potsdam.
„Wir brauchen mehr öffentlich zugängliche Ladepunkte – vor dem Supermarkt, dem Gemeindeamt, auf Parkplätzen“, betont Energieminister Jörg Steinbach. Er will damit das Henne-Ei-Problem durchbrechen und die erforderliche Ladeinfrastruktur für mehr Stromer bereitstellen. Anträge können bis zum 31. Oktober 2020 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Die Förderung wird aus Mitteln des Landes Brandenburg und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. (nhp)
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