Der Entwurf der EEG-Novelle enthält wenig Gutes für die Betreiber von Anlagen, deren Einspeisevergütung in den nächsten Monaten ausläuft. Deshalb ist es für sie wichtig, welche Handlungsoptionen derzeit möglich sind.
Nicht tun ist keine Option
Welche Möglichkeiten den Anlagenbetreiber derzeit – auch unter der Voraussetzung, dass die Regelungen im EEG so in Kraft treten, wie sie derzeit geplant sind – offen stehen, erklärt Photovoltaikgutachter Christian Dürschner in einem Seminar. Die zentrale Frage der Onlineveranstaltung ist: Was ist nach dem Ende der EEG-Förderung zu tun? Denn einfach nicht zu tun ist keine Option, betont Dürschner.
Teilnehmer bekommen konkrete Hinweise
Deshalb geht er in seinem Seminar unter andrem darauf ein, wer von dem Problem denn überhaupt betroffen ist und welche Handlungsoptionen jenseits des Abbaus der Anlage gibt. Hier beschreibt er nicht nur die rechtliche Situation und den Handlungsbedarf seitens der Politik, sondern behandelt auch die technischen Aspekte zum Weiterbetrieb und die rechtlichen Ansprüche der Anlagenbetreiber. So zeigt er, welche Umrüstungen beim Umstieg auf den Eigenverbrauch oder die Direktvermarktung notwendig sind und erklärt die verschiedenen Formen der Direktvermarktung.
Zwei Termine möglich
Das Onlineseminar findet am 9. Oktober 2020 von 14 bis 16 Uhr statt. Um möglichst vielen Anlagenbetreibern, Solarteuren, Elektroinstallateuren, Energieberatern, Mitgliedern von Energiegenossenschaften und Mitarbeitern von Stadtwerken die Teilnahme zu ermöglichen, wird das Seminar am 23. Oktober 2020 ebenfalls 14 bis 16 Uhr wiederholt. Auf der Internetseite des Verlags Solare Zukunft in Erlangen können Sie sich entweder für den ersten oder den zweiten Termin anmelden. (su)
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