Der Bundesverband PV Austria hat den Leitfaden zur Anzeige- und Genehmigungspflicht von Photovoltaikanlagen auf den neusten Stand gebracht und an die geänderten Regelungen angepasst. Außerdem wurde der Leitfaden jetzt um Genehmigungsvorgaben für Solarfassaden, Speicher, solare Carports und Garagen erweitert.
So behandeln die Bauordnungen der Bundesländer Carports in der Regel nicht als eigenständige Gebäude, sondern als Bauwerke oder bauliche Anlagen. Deshalb gelten hier andere Regeln als für Gebäude. Ähnliches gilt für Solarfassaden und Garagen.
Vorgaben in allen Bundesländern aufgenommen
Der Leitfaden beschreibt die Genehmigungsvorgaben in den neun österreichischen Bundesländern. Hier ist für jedes Bundesland genau aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen die Solaranlage bewilligungsfrei errichtet werden kann und für welche Photovoltaikgeneratoren ein ordentliches Genehmigungsverfahren notwendig ist. In der Regel richtet sich dies nach der Leistung und dem Aufstellort der Anlage. Es gelten natürlich auch unterschiedliche Regelungen für Solarparks und Dachanlagen. Der Umfang der einzelnen gesetzlichen Vorgaben ist zudem in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.
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Aktuelle Gesetzgebung ist eingeflossen
Der Leitfaden basiert auf den aktuellen Gesetzen, wie sie zum Erscheinungsdatum im Mai 2024 gelten. Der Leitfaden ersetzt aber nicht den eigenständigen Blick in die konkrete Gesetzeslage des jeweiligen Bundeslandes, wo eventuell noch detaillierte Anforderungen oder Abläufe beschrieben sind.
PV Austria hat Übersicht zur Förderung von Solaranlagen und Stromspeichern erstellt
Interessierte Handwerker und potenzielle Anlagenbetreiber finden eine Kurzversion des aktualisierten Leitfadens zur Anzeige- und Genehmigungspflicht von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern auf der Webseite von PV Austria. Den ausführlichen Leitfaden hält der Verband zudem für seine Mitglieder bereit. (su)