Die Schweizer Regierung hat die Raumplanungsverordnung geändert. Damit vereinfacht der Bundesrat die Planung und Installation von Photovoltaikanlagen. Es ist ein Mittel, um den Ausbau der Solarenergie in der Schweiz zu beschleunigen, damit die Eidgenossen ihre Ziele erreichen, die sie in der Energiestrategie 2050 festgelegt haben.
Solaranlagen als standortgebunden definiert
Mit der Novelle werden Solaranlagen außerhalb von Bauzonen als standortgebunden definiert. Das bedeutet, dass ohne vorheriges Raumplanungsverfahren Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden, Fassaden und Staumauern errichtet werden können. Dies gilt auch für schwimmende Generatoren auf Stauseen im alpinen Raum und für Anlagen auf wenig empfindlichen landwirtschaftlichen Flächen.
Baubewilligungen schneller vergeben
Damit baut der Bundesrat eine bisher riesige administrative Hürde für die Planer von Solargeneratoren ab. Denn jetzt können die kommunalen Behörden Baubewilligungen schneller erteilen. Gleichzeitig reduziert sich der Aufwand für die kantonalen Behörden, wenn sie nicht bei jeder geplanten Solaranlage ein aufwändigen Raumordnungsverfahren durchführen müssen.
Dachanlagen ohne separate Genehmigung bauen
Der Bundesrat lockert aber auch die Bedingungen für den Bau von Solaranlagen auf Dächern. Denn diese können jetzt komplett bewilligungsfrei errichtet werden – unabhängig von der Größe. Dies gilt jetzt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Anlagen auf Flachdächern. In beiden Fällen ist die Voraussetzung, dass die Anlagen ausreichend angepasst sind. Dies definiert der Bundesrat jetzt neu.
Höhere Aufständerung auf Flachdächern sind möglich
Denn bisher durften die Module nicht mehr als 20 Zentimeter über die Dachfläche hinausragen. Andernfalls war eine Bewilligung notwendig – gleichgültig, ob es sich um eine Anlage auf einem Schräg- oder einem Flachdach handelte. Jetzt ist nur noch Voraussetzung, dass die Anlage von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragt. Für Flachdachanlagen gilt zusätzlich, dass die Module nicht mehr als einem Meter über die Dachebene ragen dürfen. Damit sind auch höher aufgeständerte Generatoren ohne Bewilligung möglich.
Von unten unsichtbare Flachdachanlagen sind genehigungsfrei
Außerdem müssen die Flachdachanlagen von der Dachkante so weit zurückgesetzt werden, dass sie nicht sichtbar sind, wenn eine Person von unten in einem Winkel von 45 Grad zum Dach hinaufschaut. Nur wenn der Hauseigentümer näher an die Dachkante bauen will, muss er weiterhin eine Bewilligung einholen.
Die Novelle tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. (su)
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