Nach 20 Jahren am Netz stehen die ersten privaten Photovoltaikanlagen demnächst am Scheideweg: Die Solarmodule produzieren nach wie vor wertvollen Solarstrom. Kein Grund also, sie abzubauen. Zum Jahresende 2020 jedoch fallen diese Anlagen aus der EEG-Förderung.
Für die Besitzer, die als Pioniere mit ihren Anlagen die Anfänge der Energiewende mitgestalteten, soll der Weiterbetrieb attraktiv bleiben. Die Stadtwerke Tübingen haben deshalb ein Angebot entwickelt, um sogenannten Post-EEG-Anlagen eine attraktive Perspektive zu schaffen und ihren Ökostrom im Netz zu behalten.
Eine Lücke in den Gesetzen
Weil es bisher keine gesetzliche Nachfolgeregelung gibt, springen die Stadtwerke Tübingen ein. Damit möchten sie die Anlagenbesitzer vor größeren Investitionen bei technischen Umrüstungen der Anlagen bewahren, ihnen bürokratischen und wirtschaftliche Belastungen nehmen und ihnen das einfache, unkomplizierte Weiterlaufenlassen ihrer Solaranlage ermöglichen.
Die Tübinger Stadtwerke kaufen den Sonnenstrom für sechs Cent je Kilowattstunde ab. Das ist doppelt so viel wie die sogenannte Auffangvergütung durch die Netzbetreiber zu Marktpreisen - zwischen 2,5 und drei Cent pro Kilowattstunde abzüglich einer Vermarktungsgebühr.
Verrechnet mit Ökostrom aus dem Netz
Im Gegenzug erhalten die Anlagenbesitzer den zertifizierten Ökostrom der Stadtwerke Tübingen und senken, durch die Verrechnung mit dem aus ihrer Anlage erzeugten Solarstrom, ihre monatlichen Stromkosten. Technische Umrüstungen der Anlagen oder der Zählertechnik sind nicht nötig. (HS)
Interessierte Anlagenbetreiber können sich über die Internetseite der Stadtwerke oder beim Kundenservice mit ihren Anlagen registrieren.
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