Das gebe auch dem Bundeshaushalt auf dem Weg zur Klimaneutralität eine verlässliche Perspektive. Für Unternehmen, die schon von Ausnahmen zur Zahlung der EEG-Umlage profitieren, sollen entsprechende Ausnahmetatbestände im Stromsteuergesetz geändert werden. So soll niemand durch die Veränderung schlechter gestellt werden als heute. Das ist der Vorschlag einer gemeinsamen Kurzstudie schlagen die Deutsche Energie-Agentur, kurz dena, das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln sowie der Stiftung Umweltenergierecht. „Die EEG-Umlage ist eine Innovationsbremse und steht der Integrierten Energiewende mit ihren vielfältigen Geschäftsmodellen im Weg“, erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung.
Das kürzlich verabschiedete Konjunkturprogramm sieht bereits eine Stabilisierung der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ab 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom vor. In Summe ergeben EEG-Umlage und Stromsteuer somit 8,55 Cent pro Kilowattstunde.
Vereinfachungen im Energierecht erreichen
Der Vorschlag der Kurzstudie setzt die Stromsteuer bis 2030 auf 4,1 Cent und führt aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage auf null zu einer Strompreissenkung von bis zu 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Nur durch diesen grundlegenden Umbau von EEG-Umlage und Stromsteuer sei es möglich, erhebliche Vereinfachungen im Energierecht zu erreichen und Unternehmen sowie Behörden vom Vollzugs- und Abwicklungsaufwand zu entlasten.
Der niedrigere Strompreis soll die Verbraucher entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit stärken wie die Integration der Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie beschleunigen. Startpunkt soll aus Sicht der Studienautoren Januar 2021 sein. Die Kurzstudie betrachtet die Einnahmen durch die EEG-Umlage. Der aktuelle Finanzierungsmechanismus für die mit der Abwicklung der EEG-Zahlungen an die Anlagenbetreiber durch die Netzbetreiber bleibt davon unberührt. Die Kurzstudie "Vorschlag für die Senkung der EEG-Umlage auf null" ist hier abrufbar. (nhp)
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