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BEE: Drei Maßnahmen, um die EEG-Umlage zu senken

Der BEE hat drei einfache Maßnahmen vorgeschlagen, um die EEG-Umlage drastisch zu senken. Zudem hat der Verband ausgerechnet, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr weniger drastisch steigen wird wie bisher angenommen. Das ist allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass zumindest ein Vorschlag des BEE umgesetzt wird.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) schlägt zwei entscheidende Maßnahmen vor, um die EEG-Umlage für die Stromkunden zu senken.

1. Industrieausnahmen aus dem Bundeshaushalt bezahlen

Zum einen schlägt der BEE vor, die Industrieprivilegien der Besonderen Ausgleichsregelung über den Bundeshaushalt zu finanzieren. Dann wären die stromintensiven Unternehmen zunächst mit einem gerechten Anteil an der Finanzierung der Energiewende beteiligt. Ob die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen tatsächlich gefährdet ist, wenn sie an der Finanzierung der Energiewende mit einem gerechten Anteil beteiligt werden, sein einmal dahingestellt. Doch immerhin profitieren sie von den aufgrund des steigenden Anteils an Solar- und Windstrom sinkenden Strompreise und die Ausnahmeregelungen ist eine doppelte Bevorteilung dieser Unternehmen. Doch um mit dieser Debatte die Energiewende nicht länger zu blockieren, würden die Ausnahmeregelungen danach wieder aus dem Steuertopf zurückgezahlt. „Die erneuerbaren Energien werden immer günstiger und diese Kostenvorteile sollen auch stärker bei den privaten Stromkunden ankommen“, begründet Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE, den Vorschlag. „Die Subventionierung der stromintensiven Industrie ist jedoch keine Aufgabe der Stromkunden oder des EEG-Kontos.“ Der BEE hat ausgerechnet, dass durch eine solche Regelung das EEG-Konto um etwa fünf Milliarden Euro entlastet und die EEG-Umlage dadurch um 1,4 Cent pro Kilowattstunden sinken würde.

Vorbild einer finanziellen Unterstützung sind die Milliardensubventionen für die konventionellen Kraftwerke, die immer noch versteckt aus dem Bundeshaushalt und den Kassen der Bundesländer bezahlt werde, ohne dass der Steuerzahler etwas davon merkt.

2. Stromsteuer durch Kohlendioxidabgabe ersetzen

Zum anderen empfiehlt der BEE, die Stromsteuer abzuschaffen und durch eine Bepreisung von Kohlendioxidemissionen zu ersetzen. Damit würde die Stromsteuer ihren eigentlichen Zweck erfüllen. Dieser liegt immerhin darin, fossil erzeugten Strom mit höheren Abgaben zu belegen, um über diesen höheren Preis die Energiewende weiter voranzubringen.

Zu dieser eigentlich beabsichtigen Lenkungswirkung in Richtung Ökostrom kommt noch die Tatsache, dass mit der Stromsteuer die versteckten Kosten, die langfristig aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsschäden auftreten, zumindest teilweise wieder einspielen. Inzwischen sei die Stromsteuer aber eine echte Hürde für die Energiewende geworden, da sie der Flexibilisierung und der Kopplung des Stromsektors mit dem Wärme- und dem Mobilitätssektor im Wege steht. „Eine Kohlendioxidbepreisung würde endlich die wahren Kosten zeigen“, betont Hermann Falk. „Es ist geradezu paradox, dass in Zeiten des Klimawandels und vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzabkommens eine Endenergiesteuer gleichermaßen auf sauberen wie schmutzigen Strom entrichtet wird.“ Die Kohledioxidemissionen in die Stromkosten mit einzubeziehen würde für mehr Fairness bei der Preisgestaltung sorgen. „Denn nur ein kleiner Bruchteil der Kosten fossiler Energieträger ist in ihren Kosten enthalten“, kritisiert Falk.

Der Vorteil für den Stromkunden wäre ein sinkende EEG-Umlage, da die Strompreise an der Börse aufgrund der Kosten für den Kohlendioxidausstoß in die Grenzkosten für ein Kohle- oder Gaskraftwerk mit einfließen würden. Dadurch würden auch die Erlöse bei der Vermarktung von Ökostrom an der Börse steigen und die EEG-Umlage als Differenz dieser Erlöse und der Einspeisevergütung für den Anlagenbetreiber drastisch sinken. Ob sich die Bundesregierung auf diese Vorschläge einlässt, bleibt mehr als fraglich. Schließlich ist sie noch nicht einmal bereit, die Besteuerung von Uran und Plutonium, das frisch in Atomkraftwerke eingesetzt wird, zu verlängern.

3. Liquiditätsreserve senken

Doch auch wenn die Bundesregierung die Vorschläge des BEE nicht umsetzen sollte, könnte die EEG-Umlage weniger stark ansteigen als bisher vorhergesagt. Der Verband erwartet für 2017 eine EEG-Umlage in Höhe von 6,7 bis 6,9 Cent pro Kilowattstunde. „Für die Stromkunden muss eine höhere Umlage nicht zu höheren Preisen führen“, stellt Hermann Falk klar. „Denn die sinkenden Einkaufspreise an der Strombörse gleichen die EEG-Umlage aus.“ Voraussetzung ist allerdings, dass die Energieversorger diese niedrigeren Einkaufspreise auch endlich an die Kunden weitergeben. Der größte Teil von ihnen tut dies nicht.

Der Berechnung des BEE liegt die Annahme zu Grunde, dass die Liquiditätsreserve von derzeit zehn auf fünf Prozent des EEG-Kontostandes abgesenkt wird. „Das EEG-Konto ist seit Jahren gut im Plus und hat den Spielraum, um die Liquiditätsreserve zu halbieren“, weiß Hermann Falk. Ende August dieses Jahres lag der Überschuss bei fast drei Milliarden Euro und erreichte in diesem Jahr bereits ienen Höchststand von 4,6 Milliarden Euro. Eigentlich sichern die Übertragungsetzbetreiber mit dieser Liquiditätsreserve ab, dass das Konto immer gedeckt ist. Doch in den vergangenen Jahren gab es keinen einzigen Monat, in dem dies nicht der Fall war. Das würde sogar den kompletten Wegfall der Liquiditätsreserve rechtfertigen. (su)