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Brüssel genehmigt EEG-Novelle

Die Europäische Kommission sieht das EEG 2017 als konform mit dem Beihilferecht der EU an. Selbst die Abweichungen von den entsprechenden Richtlinien aus Brüssel hat die Kommission genehmigt. Dazu gehören die Bagatellgrenzen für Solar-, Wind- und Bioenergieanlagen sowie die Konzentration auf technologiespezifische Ausschreibungen.

Die Europäische Kommission hat die Novelle des EEG genehmigt. Sie sei mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar. Damit kann das neue EEG zum Jahreswechsel in Kraft treten. Entscheidend für die Kommission war vor allem, dass die Vergütung von eingespeistem Ökostrom über Ausschreibungen ermittelt wird. Dies war eine Vorgabe aus Brüssel, die die Bundesregierung umgesetzt hat.

Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager ist der Ansicht, dass die Ausschreibungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen und dabei die Stromkosten für die Verbraucher begrenzt werden. „Die Änderungen am EEG, die wir heute genehmigt haben, stellen sicher, dass eine der umfangreichsten Förderregelungen für erneuerbare Energie in der EU auf Ausschreibungen basiert“, betont Vestager.

Jede Technologie separat ausschreiben

Die Kommission hat somit auch kein Problem mit den Bagatellgrenzen und mit den technologiespezifischen Ausschreibungen, obwohl in den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen dies nicht vorgesehen ist. Allerdings habe die Bundesregierung schlüssig dargelegt, dass die Ausschreibung von Vergütungen für Strom aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 750 Kilowatt und von Biomasse- und Biogasanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt kaum praktikabel seien.

Zudem habe die Bundesregierung nachgewiesen, dass technologiespezifische Ausschreibungen angesichts der besonderen Bedingungen auf dem deutschen Strommarkt zu einem kosteneffizienteren Ergebnis führen würden als ein Ausschreibungsverfahren, bei dem alle oder mehrere Technologien miteinander konkurrieren. „Deutschland hat insbesondere aufgezeigt, dass auf dem deutschen Strommarkt Probleme hinsichtlich Netzstabilität und Integration vorliegen“, begründet die Kommission ihre Zustimmung trotz der Abweichung von den von Brüssel vorgegeben Richtlinien.

Ausnahmen mit fehlendem Netzausbau begründet

Die Bundesregierung begründet diese Probleme mit dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien in Verbindung mit der Abschaltung von Kernkraftwerken. Dazu kommen noch die Verzögerungen beim Netzausbau. „Deutschland will daher gezielte Maßnahmen zur Behebung dieser Probleme ergreifen“, teilt die Kommission in ihrer Entscheidung mit. „Solche Ausschreibungen können nur dann wirksam durchgeführt werden, wenn die Ausschreibungen für Offshore-Windenergie, Onshore-Windenergie und Photovoltaik separat stattfinden. Daher kann Deutschland im Einklang mit den Leitlinien technologiespezifische Ausschreibungen durchführen.“ Technolgieneutrale Auktionen sind im EEG 2017 nur als Pilotausschreibungen vorgesehen.

Neue Ausschreibungsformen sollen getestet werde

Im Ausgleich dazu habe Deutschland zugesagt, alternative Ausschreibungsformen zu testen. Dabei geht es darum, endlich den Erzeugungspreis als alleiniges Kriterium für einen Zuschlag in den Ausschreibungen durch die Netzintegrationskosten zu ergänzen. Außerdem sollen Ausschreibungen für bestimmte Stromqualität durchgeführt werden. Konkret geht es dabei um die stabile und flexible Erzeugung von Ökostrom. Zusätzlich hat die Bundesregierung mit der Kommission vereinbart, dass im schon Gegenzug zur Genehmigung des EEG 2014 fünf Prozent des jährlichen Ausschreibungsvolumens zusammen mit den europäischen Nachbarn versteigert werden. Dies ist im EEG 2017 gesetzlich verankert.

Zusätzlich hat sich die Bundesregierung verpflichtet, bis 2020 der Kommission einen Erfahrungsbericht über das EEG 2017 vorzulegen. Darin soll sie darstellen, ob die Ziele, die mit der Novelle verfolgt werden, auch erreicht wurden. Das beinhaltet auch die Ergebnisse der technologieneutralen und technologieoffenen Ausschreibungen und die Teilnahme von Anlagenbetreibern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten an grenzüberschreitenden Ausschreibungen. In diesem Bericht wird auch die Zahl der Betreiber der über das EEG und über die Marktprämie vergüteten Anlagen stehen. Diese werden nach der Art der Technologie aufgelistet. (Sven Ullrich)