Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

BSW Solar erwartet Marktbelebung im kommenden Jahr

Die Investitionsbedingungen haben sich stabilisiert, die Photovoltaik wurde von der EEG-Novelle dieses Jahres weitgehend verschont und die Anlagenpreise sinken weiter, währen ein Anstieg der EEG-Vergütung zu erwarten ist. Das macht die Photovoltaik attraktiver für Hauseigentümer, Gewerbetreibende und die anderen Kunden, die sich in den vergangenen Monaten zurückgehalten haben.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar)geht mit einem optimistischen Blick in das kommende Jahr. „Verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und eine höhere Investitionssicherheit dürften den Inlandsmarkt für Solarstromanlagen und Batteriespeicher beleben“, betont Casten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Hinzu kommen die weiterhin sehr guten Finanzierungskonditionen und die aktuell niedrigen Kosten für den Bezug hochwertiger Solarmodule und Speicher. Dies bildet die Basis für attraktive Projektrenditen. Das Interesse bei Eigenheimbesitzern, Gewerbe und Handwerk an der Solarenergie wird in den nächsten Monaten deutlich steigen“, erwartet Körnig.

Dachanlagen aus den Ausschreibungen herausgehalten

Damit fasst er die Ereignisse dieses Jahres zusammen. Klar ist: Für die Photovoltaik haben sich durch die EEG-Novelle dieses Jahres, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt, keine substantiellen Verschlechterungen ergeben. Zum einen wurde die Einbeziehung von Dachanlagen in die Ausschreibung weitgehend verhindert. Zwar müssen jetzt die großen Dachanlagen mit einer Leistung von über 750 Kilowatt die Marktprämie in den Auktionen erkämpfen.

Doch gilt diese Bagatellgrenze in Zukunft auch für Freiflächenanlagen. Hier sieht die Branche eine Chance, dass zunehmend kleinere Solarparks mit einer Leistung bis 750 Kilowatt gebaut werden. Dies hat gleich zwei Effekte. Zum einen werden diese Parks in der Regel in der Nähe des Stromverbrauchs errichtet und nicht weit weg von jeglicher Stromabnahme, wie das nicht selten bei großen Solarparks der Fall ist, die ihre Marktprämie in Ausschreibungen erstreiten, in denen der niedrige Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Zum anderen können hier auch wieder Energiegenossenschaften einsteigen, die ohnehin mit kleineren Anlagen an den Start gegangen sind. Ein dritter Aspekt sind Unternehmen mit weniger Dachfläche, die in solche Freilandanlagen investieren. Zudem können diese Unternehmen mehrere Anlagen über mehrere Jahre verteilt errichten.

Vergütung wird steigen

Dazu kommt noch ein Effekt, der im kommenden Jahr für alle Anlagen zum Tragen kommt. Denn es ist davon auszugehen, dass im Februar 2017 die Einspeisevergütung steigt. Gleichzeitig sinken die Anlagenkosten. Damit werden die Photovoltaikanlagen wieder attraktiver. In der Branche geht man davon aus, dass dadurch sogar wieder reine Einspeiseanlagen finanziell attraktiv werden. Insgesamt wurde der Degressionsmechanismus zugunsten der Photovoltaik angepasst, indem früher steigende Vergütungssätze oder eine sinkenden monatliche Basisdegression möglich ist. Doch auch die Eigenverbrauchsanlagen werden aufgrund der sinkenden Systempreise viel attraktiver und wird zu einer Belebung in diesem Marktsegment führen. Dadurch wirkt sich die anteilige EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom aus Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt nicht mehr so stark aus. Die Investitionsbedingungen werden besser und die Unternehmen, die in eine Eigenverbrauchsanlage investieren, sparen zudem noch die im kommenden Jahr steigenden Netzkosten.

Mischbetrieb von Speichern wird attraktiver

Die sinkenden Systemkosten gelten zudem für Speicher. Hier hat der Bundestag jüngst noch einmal nachgebessert und die Mischbetrieb aus Eigenverbrauch und Netzstabilisierung erleichtert. Die Doppelbelastung mit der EEG-Umlage entfällt. Bisher fiel bei bivalent genutzten Stromspeicher – als Speichern, die sowohl Strom für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung ins Netz bunkerten – die EEG-Umlage an. Das kritisierte die Speicherbranche schon lange. Denn damit mussten die Betreiber solcher Speicher sowohl für den selbst verbrauchten als auch für den ins Netz eingespeisten Teil die EEG-Umlage entsprechend der Eigenverbrauchsregelungen im EEG bezahlen. Eine Befreiung von der EEG-Umlage gab es nur, wenn der gesamte Strom aus dem Speicher ins Netz eingespeist wurde.

Mieterstrommodelle endlich zulassen

Zudem wurde die Befreiung des Eigenverbrauchs aus Bestandsanlagen von der EEG-Umlage europarechtskonform klar gestellt. Jetzt können sich Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen, die vor dem 1. August 2014 errichtet wurden, darauf verlassen, dass sie nicht rückwirkend mit einer anteiligen EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom belastet werden. Selbst wenn diese Anlagen noch im kommenden Jahr am gleichen Standort erneuert, erweitert und ersetzt werden, bleiben sie von der anteiligen EEG-Umlage befreit. Einzige Ausnahme: Die Anlagenleistung steigt um mehr als 30 Prozent.

Der BSW Solar begrüßt diese Klarstellungen. Doch bleibt die Kritik an der anteiligen EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch genauso wie die am viel zu geringen Zubaukorridor. „Die Bundesregierung muss jetzt die Ausbauziele für die Solarenergie deutlich anheben und weitere Wachstumsbremsen lösen“, fordert Carsten Körnig. „Überfällig ist unter anderem die Abschaffung der Diskriminierung solarer Mieterstromangebote. Dies ist erforderlich, damit ambitionierte Klimaziele kosteneffizient und bürgernah umgesetzt werden.“ Zudem könne der absehbar wachsende Strombedarf im Bereich Mobilität nur durch einen deutlichen Anstieg der installierten Solarstromleistung im Zusammenspiel mit anderen erneuerbaren Energien und Speichertechnologien umweltverträglich gedeckt werden, betont Körnig mit Blick auf die von der Bundesregierung anvisierte Sektorkopplung. (Sven Ullrich)