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Italien: Neues Fördergesetz für Photovoltaik

Rom will künftig wieder Photovoltaikanlagen mit mehr als 20 Kilowatt Leistung fördern. Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sind demnach weiter ausgenommen. Der Entwurf muss aber unter anderem noch von der EU genehmigt werden.

Vor einigen Tagen hat der italienische Minister für wirtschaftliche Entwicklung (MISE) den Entwurf eines neuen Förderdekrets an seinen Kollegen vom Umweltministerium geschickt. Dieser muss den Entwurf nun prüfen. Dann geht das Dekret an die Conferenza Stato-Regioni und auch die EU-Kommission muss noch zustimmen. Ob dies angesichts der notwendigen Zustimmungen und der schwierigen Regierungsbildung überhaupt in der bisherigen Form verabschiedet werde, müsse man sehen, meint Andreas Lutz, Geschäftsführer bei New Energy Projects aus München.

Das sind die wichtigsten Punkte im Entwurf: 

  • Photovoltaikanlagen mit mehr als 20 Kilowatt Leistung werden zukünftig wieder gefördert.
  • Für Solar und Windkraft steht 2018 bis 2020 ein Kontingent von 580 Megawatt für Anlagen bis einem Megawatt und bis 4, 8 Gigawatt für Anlagen mit mehr als einem Megawatt Leistung zur Verfügung. Anlagen über ein Megawatt Leistung müssen an Ausschreibungen teilnehmen, für Anlagen mit geringerer Leistung gilt das Registerverfahren.
  • Demnach sollen über die Register 790 Megawatt und über die Ausschreibungen 5.535 Megawatt vergeben werden, allerdings gelte eine Obergrenze von 5,8 Milliarden Euro Förderung pro Jahr für die neue Förderung. Zudem werde keine Förderung gezahlt, wenn der Preis der Marktzone länger als sechs Stunden bei null Euro liegt oder sogar negativ ist.

Die staatliche Förderung gilt sowohl für Neu- und Bestandsanlagen als auch für Erweiterungen. Der Bau darf erst nach dem Zuschlag der Förderung beginnen. Zudem scheine eine Förderung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen weiterhin ausgeschlossen zu sein, analysiert Lutz. Für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung gibt es demnach einen festen Einheitstarif. Für größere Anlagen werde nur der Förderanteil vom GSE ausbezahlt. Die Energie gehöre weiterhin dem Betreiber und müsse von diesem selbst vermarktet werden, berichtet Lutz. (nhp)