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AKTUELLE MELDUNGEN

MaStR: Die Pflichten für Anlagenbetreiber

Seit Ende Januar ist das digitale Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online. Betreiber müssen ihre Photovoltaikanlagen registrieren, auch wenn sie keine EEG-Förderung erhalten. Und unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme.

2014 erhielt die Bundesnetzagentur von der Bundesregierung den Auftrag ein neues Marktstammdatenregister für den Strom- und Gasmarkt einzurichten, um die Datenbasis zu verbessern. Grund für die erneute Registrierung alter Erzeugungsanlagen ist die EU-Datenschutzgrundverordnung.

Frist läuft bis Februar 2021

Betreiber von Photovoltaikanlagen, die diese noch nicht im zentralen Marktstammdatenregister eingetragen haben sollten ihre Anlagen zeitnah registrieren, spätestens jedoch bis zum 31. Januar 2021. Für Anlagen die ab dem 1. Juli 2017 installiert worden sind, ist die Frist bereits verstrichen.

Eingetragen werden muss jede Photovoltaikanlage mit einem Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird. Die Registrierung ist verpflichtend für: Solarstrom- und Windenergieanlagen, Biomasse- und Wasserkraftanlagen sowie Stromspeicher. Zudem sind Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm, Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Notstromaggregaten zu melden.

Pflichten der Anlagenbetreiber

Das Marktstammdatenregister enthält ausschließlich Stammdaten wie Name, Adresse, Standort, Zuordnung, Technologie und Leistungswerte. Produktionsmengen, Lastflussdaten, Speicherfüllstände werden nicht registriert. Somit können in Zukunft zeitabhängige, dynamische Stromtarife entwickelt werden, mit denen zum Beispiel Stromproduktion und Stromverbrauch in Übereinstimmung gebracht werden.

Pflichten der Anlagenbetreiber lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: Betreiber müssen sich registrieren und die Anlagendaten eingeben. Alle Daten sind aktuell zu halten. Eine neue Registrierung im Marktstammdatenregister  ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert war. (nhp)

Anlagen-Registrierung unter: www.marktstammdatenregister.de/MaStR