Der BEE kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für Ausschreibungen von Photovoltaikfreiflächen. Vor allem fehlende Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte und die zu geringe Höhe der auszuschreibenden Leistung stoßen bei den Branchenvertretern auf Ablehnung.
In einer Stellungsnahme für das Anhörungsverfahren des Bundeswirtschaftsministeriums kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energie die Verordnung der Bundesregierung für Ausschreibungen von Photovoltaikfreiflächenanlagen. Vor allem die Höhe der auszuschreibenden Photovoltaikleistung stößt bei den Branchenvertretern auf Ablehnung. Nach Ansicht des BEE ist die für 2015 angesetzte Leistung von Solarparks von 500 Megawatt viel zu niedrig. Doch in ihrer Verordnung geht die Bundesregierung sogar so weit, die auszuschreibende Leistung für die Jahre 2016 und 2017 auf 300 Megawatt zu reduzieren. Damit bleibt die Bundesregierung weit hinter dem eigentlichen Ziel, jährlich 600 Megawatt Solarparkleistung auszuschreiben.
Zusätzliches Kostenrisiko einpreisen
Zudem beinhalten Ausschreibungen generell ein zusätzliches Kostenrisiko. Schließlich müssen die Bieter zusätzliche Transaktions- und Projektkosten des Ausschreibungsverfahrens aufbringen, die mit eingepreist werden müssen. „Durch die fortschreitende Vergütungssenkung werden die Kosteneffizienzpotenziale zudem bereits jetzt ausgeschöpft“, erklärt Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE. „Photovoltaikstrom wird schon heute für unter zehn Cent pro Kilowattstunde sehr günstig erzeugt. Der Ausbau der Energiewende wird nun unnötig verteuert.“ Ein weiteres Hemmnis liege zudem im bürokratischen Aufwand, betonen die Verbandsvertreter. Auf einen Paragrafen im EEG kommen 38 im rund 100seitigen Verordnungsentwurf, rechnen sie vor. „Die komplizierte Bürokratie schreckt vor allem kleinere Akteure ab“, warnt Falk.
Ausschreibungsziele werden verfehlt
Hier spricht er einen besonders kritischen Punkt an. Denn es gibt im Verordnungsentwurf keine Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Bürgerenergie. „Wirtschaftsminister Gabriel leitet mit diesem Entwurf das Ende der Vielfalt in der Energiewende ein“, sagt Hermann Falk. „Sein Versprechen, die Akteursvielfalt zu erhalten, wird so nicht eingehalten. Kleine Akteure werden sich in der Pilotausschreibung nicht erfolgreich beteiligen können.“ Mit diesem Verordnungsentwurf wird das Bundeswirtschaftsministerium die eigentlich angepeilte drei Ziele nicht erreichen. Schließlich wollte Gabriel neben der Kosteneffizienz und der Erreichung der Ausbauziele vor allem die Akteursvielfalt auch bei den Ausschreibungen erhalten. Die Benachteiligung der Bürgerenergieprojekte wird wiederum auf die Akzeptanz von Solarparks vor Ort durchschlagen, warnt der BEE.
Ackerflächen stärker einbeziehen
Neben den kritischen Punkten schlägt der BEE vor, Ackerflächen auf ertragsschwächeren Böden in die möglichen Stadtorte für Solarkraftwerke einzubeziehen. Dies sei ein geeignetes Instrument, um vor Ort kostengünstig unter Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung die Photovoltaik auszubauen. „Unter Berücksichtigung von ökologischen Kriterien wäre das ein Gewinn für den Naturschutz und für die Landwirtschaft“, betonen die Branchenvertreter. Im Verordnungsentwurf sind aber nur zehn Solarparks auf sogenannten benachteiligten Flächen vorgesehen. Dies sind Ackerflächen, die ohnehin nur bedingt landwirtschaftlich nutzbar sind. Da die Größe der Projekte auf zehn Megawatt begrenzt ist, deckelt die Bundesregierung damit den Bau von Solarparks auf Ackerflächen auf 100 Megawatt pro Jahr.
Die Ausweitung der Nutzung von Ackerflächen stößt wiederum auf den Widerstand der Arbeitsgruppe Landwirtschaft und Ernährung der CDU-Bundestagsfraktion. „Schon heute verlieren wir Flächen für die landwirtschaftliche Produktion im Umfang von 74 Hektar pro Tag“, kritisiert Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender der Arbeitsgruppe. „Auch wenn der Ausbau in benachteiligten Gebieten beschränkt werden soll, setzt dies ein völlig falsches Signal und widerspricht unserem Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren.“ Holzenkamp plädiert dafür, ausschließlich schon versiegelte Flächen sowie Konversionsflächen für den Bau von Solarparks freizugeben. „Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten, wenn auch nur in begrenztem Umfang, ist der Einstieg in die Versiegelung unserer Kulturlandschaft“, warnt er. (su)