Die Schweizer Regierung will die Gebäude im Lande dekarbonisieren. Zumindest ist dies Teil einer Novelle des CO2-Gesetzes, das von der Regierung und vom Parlament verabschiedet wurde. Die Novelle geht jetzt in die Volksabstimmung.
CO2-Ausstoß der Gebäude soll sinken
Die neuen Regelungen für den Gebäudebereich sehen vor, dass die Kantone dafür sogen, dass der CO2-Ausstoß so weit sinkt, dass er im Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 um 50 Prozent unter den Emissionen des Jahres 1990 liegt. Zudem werden konkrete Grenzwerte für die Gebäude festgelegt. So dürfen Wärmeerzeuger in Altbauten, wenn sie erneuert werden, ab 2023 nur noch 20 Kilogramm CO2 durch die Nutzung von fossilen Brennstoffen ausstoßen. Dieser Grenzwert sinkt in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm pro Jahr. Damit wird klar, dass neue Heizungen ab 2043 keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen dürfen, weil dann der Grenzwert für den erlaubten CO2-Ausstoß auf Null sinkt.
Dabei können CO2-neutrale Brennstoffe, die mit erneuerbaren Energien erzeugt werden, nur zu 50 Prozent auf die Vorgabe angerechnet werden. Die Heizungen dürfen weiterhin CO2 aus gasförmigen und flüssigen Brennstoffen emittieren, wenn wenn gleichzeitig die Gebäudehülle energetisch aktiviert wird.
CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe
Gleichzeitig wird eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben, von der sämtliche Hauseigentümer betroffen sind, die damit ihre Gebäude beheizen. Sie wird über das Mineralölsteuergesetz beim Hersteller oder Importeur der Brennstoffe erhoben. Dieser kann sie dann an den Endverbraucher weitergeben. Dieses Geld wird eingesetzt, um die CO2-Emissionen in Gebäuden zu senken. So stehen jedes Jahr 60 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe unter anderem für kantonale, kommunale oder überkommunale räumliche Energieplanungen für erneuerbare Energiequellen zur Verfügung.
Förderung der energetischen Sanierung
Mit dem Geld werden aber auch Geothermieprojekte und der Austausch von fossilen Heizungen durch Elektroheizungen – wenn diese mit Ökostrom betrieben wird – finanziert. Außerdem fördert Bern damit die energetische Sanierung der Gebäudehüllen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern und die Produktion erneuerbarer Gase.
Minderungsziele müssen sofort umgesetzt werden
Mit den neuen Vorschriften, die nicht nur den CO2-Ausstoß von Gebäuden, sondern auch im Verkehrssektor regeln, will die Schweizer Regierung die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent unter den Wert von 1990 drücken. Dabei muss der durchschnittliche CO2-Ausstoß der Jahre 2021 bis 2030 mindestens 35 Prozent unter dem von 1990 liegen. Das bedeutet, dass die Minderungsziele sofort angegangen werden müssen und nicht bis zum Ende der Dekade gewartet werden kann. (su)
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