Die Bundesregierung ändert die Regelungen für die Ausnahmen der stromintensiven Unternehmen bei der Zahlung der Netzentgelte. Statt einer generellen Befreiung müssen in Zukunft alle Betriebe ihren Beitrag zum Stromnetz leisten, gestaffelt nach ihrem Beitrag zur Netzstabilisierung.
Unter dem Druck eines Untersuchungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Befreiung stromintensiver Unternehmen in Deutschland von den Netzentgelten ändert die Bundesregierung die Regelungen. Statt einer generellen Befreiung führt sie eine Staffelung ein, die sich nach dem tatsächlichen Verbrauch und dem Lastgang des Unternehmens richtet. Jetzt müssen Unternehmen, die zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr verbrauchen und 8.000 Stunden unter Vollast fahren, nur zehn Prozent des Netzentgeltes bezahlen. Beträgt die Abnahme 7.500 Stunden pro Jahr, werden 15 Prozent des regulären Netzentgeltes fällig. Nimmt ein Unternehmen die zehn Gigawattstunden nur über 7.000 Stunden pro Jahr verteilt ab, muss es 20 Prozent des Netzentgeltes bezahlen.
Beitrag zur Netzstabilität
Die Staffelung ergibt sich daraus, dass der Beitrag eines großen Stromverbrauchers zur Netzstabilität größer ist, als wenn die gleiche Strommenge in weniger Stunden verbraucht würde. Denn je gleichmäßiger der Lastgang ist, desto besser ist er für den Netzbetreiber planbar. Kurzfristige Spitzenlasten jedoch bedeuten einen erheblichen Mehraufwand für den Netzbetreiber. Ab 1. Januar 2014 führt die Bundesregierung zusätzlich eine sogenannte physikalischen Komponente bei der Bemessung der Höhe des reduzierten Netzentgelts ein. Damit will sie bei der Höhe des Netzentgelts den tatsächlichen Beitrag zur Netzentlastung mit einrechnen, den der jeweilige stromintensive Verbraucher tatsächlich leistet, also seinen Stromverbrauch an die Erzeugung anpasst. Die jetzt festgelegte Staffelung der Entgelte bleibt dann bestehen. Allerdings bedeuten die jeweiligen Staffelungsbeiträge dann den Mindestbeitrag, den die Unternehmen zum Netzbetrieb bezahlen müssen. Trägt ein stromintensives Unternehmens tatsächlich nur wenig zur Netzentlastung bei, werden die Zahlungen des Netzentgeltes für dieses Unternehmen höher ausfallen. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch, dass deutlich weniger Unternehmen ein reduziertes Netzentgelt geltend machen können.