Schon die bereits bestehenden Ausschreibungsregeln für Wind- und größere Solaranlagen sind problematisch. Bei den bisherigen Ausschreibungsrunden für Solarstromanlagen mit einer Leistung über 750 Kilowatt Leistung waren Energiegenossenschaften de facto ausgeschlossen. Von den 751 Zuschlägen in den Ausschreibungsrunden seit April 2015 haben Energiegenossenschaften lediglich drei Zuschläge erhalten – das entspricht einer Quote von nicht einmal 0,4 Prozent.
Die Erfolgsaussichten sind so abschreckend gering, dass nur 18 von insgesamt 2.468 Geboten im gleichen Zeitraum von Genossenschaften eingereicht worden sind. Das sind nur 0,73 Prozent. Die Gründe hierfür sind die Risiken und Nachteile für kleinere Akteure, die mit dem Ausschreibungsverfahren verbunden sind, erklärt der Genossenschaftsverband, der 2.600 Mitgliedsunternehmen vertritt. Sie können Risiken demnach nicht so breit streuen wie große Projektierungsunternehmen mit einer hohen Anzahl an Projekten. Eine Energiegenossenschaft kann Gefahr laufen, dass in die Projektierung investierte Mitgliederkapital bei einem ausbleibenden Zuschlag zu verlieren. Einen Kommentar des Chefredakteurs zum Referentenentwurf lesen sie hier. (nhp)
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