Der Bundestag hat die Novelle des EEG verabschiedet. Das Gesetz hält für die Photovoltaik keine Verbesserungen bereit. So wird auch in Zukunft das Ausbauziel der Bundesregierung deutlich unterschritten.
Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition die EEG-Novelle verabschiedet. Damit wird der Ausbau der Photovoltaik auf 2,5 Gigawatt pro Jahr gedeckelt. Die gesamte Förderung soll ab einer installierten Photovoltaikleistung von 52 Gigawatt komplett wegfallen. Um diese Deckel nicht zu überschreiten hält das Gesetz einige Hürden bereit, die aus der vorhergehenden Fassung des EEG mitgeschleppt werden. Weder die Sonnensteuer für gewerbliche Eigenverbraucher noch die EEG-Umlage auf Mieterstrom wurden gestrichen. Immerhin konnte die SPD-Fraktion gegen ihren eigenen Parteichef durchsetzen, dass die Regierung ermächtigt wird, eine Verordnung zu erlassen, dass Mieterstrom nur mit einer geringeren EEG-Umlage belastet werden kann. Ob und wann diese Verordnung kommt, bleibt aber ungewiss. Sigmar Gabriel wird das Thema jedenfalls nicht forcieren. Denn er will die Mieter unbedingt weiter an die Energieversorger binden mit dem Argument, dass die anderen Mieter, die von ihrem Vermieter keinen Solarstrom bekommen, dann eine höhere EEG-Umlage zahlen müssten.
Mieter bleiben von Energiewende weiter ausgeschlossen
Das ist – wie vieles, was die Bundesregierung bezüglich der EEG-Novelle in den vergangenen Wochen behauptet hat – nur die halbe Wahrheit. Denn der von den Mietern verbrauchte Solarstrom senkt ja die Kosten, die aus dem EEG-Konto bestritten werden müssen, weil dieser Strom nicht an der Börse vermarktet werden muss. Mit der gleichen fadenscheinigen Begründung wurde schon 2014 die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch eingeführt, die immer noch gilt. „Die Bundesregierung hat den Photovoltaikausbau durch diese Maßnahme fast zum Erliegen gebracht“, kritisiert Detlef Neuhaus, Geschäftsführer des Dresdner Systemanbieters Solarwatt. „Man merkt den Kunden die Zurückhaltung noch immer deutlich an.“
Große Dachanlagen zusätzlich behindert
Jetzt soll der Bau von großen gewerblichen Anlagen noch einen weiteren Dämpfer bekommen. Denn die Einspeisevergütung für große Dachanlagen wird nicht mehr vorher festgesetzt, sondern muss über Ausschreibungen ermittelt werden. Damit wird dieses Segment komplett zum erliegen kommen. Denn zum einen werden sich Dachanlagen preislich kaum gegen Solarparks weit weg vom Verbraucher, wo das Land billig und der Park preiswert aufgebaut werden kann, durchsetzen können. Zum anderen wird sich kein Bauherr auf das Risiko einer Ausschreibung bei der Planung eines Gebäudes einlassen.
Kein großer Wurf
Immerhin hat die Bundesregierung die Bagatellgrenze von 750 Kilowatt eingeführt, die auch für Freiflächenanlagen gilt. Immerhin ist das ein Hoffnungsschimmer für Energiegenossenschaften, die sich so auf die mittelgroßen Anlagen konzentrieren können. Allerdings wird das Gesetz in dieser Form dafür sorgen, dass das ohnehin viel zu niedrig angesetzte Ausbauziel auch in den kommenden Jahren deutlich unterschritten wird. „Dieses Gesetz ist nicht der große Wurf, als den es die Bundesregierung gerne verkaufen möchte“, urteilt Carsten Körnig, Hauptgescäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar). „Das EEG ist aus Sicht der Solarwirtschaft Ausdruck zaghafter Korrekturen und verpasster Chancen. Statt beherzt neuen Geschäftsmodellen den Weg zu ebnen, verharrt die Bundesregierung bei dem Versuch, den Ausbau der Photovoltaik Kilowattweise zu steuern. Damit bleibt das Land der Energiewende weit hinter seinen Möglichkeiten und den Klimaschutzbeschlüsse von Paris zurück.“
Ausbau wird behindert
Auch die Opposition im Bundestag wirft der Bundesregierung und namentlich Sigmar Gabiel vor, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu behindern, statt ihn weiter zu forcieren, wie es der Bundeswirtschaftsminister eigentlich mit der Gesetzesnovelle vorgehabt hat. „Insgesamt zehn Deckel hat die die Bundesregierung ausgedacht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stoppen“, wettert Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender von B90/Grüne im Bundestag. Er kritisiert, dass das EEG, das einst als Fördergesetz für die Energiewende gestartet ist, inzwischen zum Großkonzernrettungsgesetz mutiert ist. (Sven Ullrich)