Die Förderung von Solaranlagen könnte auch weitergehen, nachdem die installierte Leistung in Deutschland die Marke von 52 Gigawatt erreicht hat. Die Regierungskoalition hat dazu einen Antrag als Zusatz zum Gebäudeenergiegesetz eingebracht, das in der nächsten Woche zur Debatte und Verabschiedung auf der Tagesordnung des Bundestags steht.
Solardeckel separat behandeln
Die Streichung des Solardeckels im sogenannten Omnibusverfahren – also die Bindung an ein anderes Gesetz – ist die letzte Chance von Union und SPD. Das steht in der Kritik der Opposition. Deshalb haben B90/Grüne einen eigenen Änderungsvorschlag zum EEG eingebracht, um die Streichung des Solardeckels separat behandeln zu können und nicht als Passagier des Gebäudeenergiegesetzes.
Denn dieses ist aus Oppositionssicht völlig unzureichend. Während die Union und die SPD die geltende Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden einfach aus der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV) übernehmen will, fordern die Grünen im Bundestag schon seit über einem Jahr höhere Effizienzstandards im Gebäudeenergiegesetz. Nur so sei die Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2050 zu erreichen.
BSW Solar fordert effizientere Gebäude
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) kritisiert, dass die Effizienzanforderungen an Gebäude auf dem niedrigem Niveau des EnEV-Standards KfW-75 eingefroren wird. „Damit bleibt die Bundesregierung sogar hinter den Anforderungen ihrer eigenen Effizienzstrategie Gebäude zurück, welche im Durchschnitt ein KfW-55-Niveau für notwendig hält, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen”, betonte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar, schon im Dezember 2019 gegenüber photovoltaik. Am 15. Juni 2020 kann er in der Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz die Forderung der Branche im Wirtschaftsausschuss noch einmal klar darlegen. In seiner vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme als Sachverständiger spricht er sich aber erst einmal für die Abschaffung des Solardeckels aus. (su)
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