Für ein Projekt, das kein Mensch braucht. Mit zwei oder drei kleinen Veränderungen am EEG könnte man den Aufbau von Megawattanlagen dem Markt überlassen, den Stadtwerken und Bürgerinitiativen, die ihre Kommune ökologisch versorgen wollen. Natürlich, dann würden die freien Kräfte des Marktes spielen, der Zubau würde sich der Kontrolle durch den Staat entziehen. Das wird er ohnehin tun, weil ein 100-seitiges Ausschreibungsrecht für Solarparks den Druck verstärkt, ganz ohne Einspeisevergütung zu bauen. Also dort, wo die Stromabnahme aus zehn oder 20 Megawatt in der Nachbarschaft möglich ist. Sage niemand, das sei nicht sinnvoll. Dann gäbe es für den Ökostrom einen Markt, der auch nach 20 Jahren noch interessant ist.
Konfrontation mit geltendem Recht
Niemand braucht ein spezielles Ausschreibungsrecht für Solaranlagen, wie niemand ein spezielles Ausschreibungsrecht für Gasturbinen oder Windparks benötigt. Denn wenn Körperschaften oder Unternehmen ihre Stromversorgung unbedingt ausschreiben wollen, gibt es deutsche und europäische Vorschriften, eindeutige Vorschriften. Will der Bundeswirtschaftsminister eigene Spielregeln definieren, eine Lex Solar, dann dürfte er damit spätestens vor den Verwaltungsgerichten scheitern. Denn sein Ausschreibungsmodell muss den geltenden Regeln entsprechen. Wozu also dieser Aufwand?
Reine Verzögerungstaktik
Um die Sache zu verzögern. Um die Beteiligung von Bürgern zu verhindern. Ein erster Erfolg dieser Strategie ist sichtbar: Viele Projekte wurden auf Eis gelegt, denn es herrscht Verunsicherung. Warum eigentlich? Wenn sich Bürger und Kommunen zusammentun, können sie durchaus einen großen Solarpark bauen. Natürlich ohne Förderung durch das EEG, wohl aber mit Stromlieferung an die Nachbarschaft, beispielsweise kommunale Einrichtungen oder Gewerbezentren. Das könnte der Bundesminister nicht verhindern, denn die Stromversorgung ist keine Aufgabe des Staates. Diese Entwicklung wird kommen, wie die EEG-Umlage sinkt. Denn sie erweist sich als größte Hürde, vor allem bei der Versorgung von Mietwohnquartieren.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland wieder größere Solarparks gebaut werden. Denn neben dem Eigenverbrauch sind die Megawattanlagen sehr interessant, um im Markt für Regelenergie erfolgreich zu sein. Dafür benötigen sie einen Großspeicher, das ist (noch) der Haken. Aber auch dieser Zug ist bereits auf dem Gleis und setzt sich unaufhaltsam in Bewegung.
Endlich Grünstrom zulassen!
Wenn die Beamten aus dem Bundeswirtschaftsministerium wirklich etwas bewegen wollten, wäre es ganz einfach: Man müsste den Energieversorgern (wieder) erlauben, Grünstrom als solchen zu deklarieren und zu handeln. Seit dem Wegfall des Grünstromprivilegs durch das EEG-2014 darf Strom aus Sonne und Wind hierzulande nur am Graustrommarkt gehandelt werden. Einzig Wasserkraft wird als grüner Strom vermarktet. Das ist derart widersinnig, dass man sich zwingen muss, nicht an die Stirn zu klopfen.
Wohlgemerkt: Es geht nicht mehr um ein Privileg. Es geht darum, unsinnige und unzeitgemäße Hürden abzubauen. Damit die Verbraucher erkennen: Kohlestrom ist dreckig und schwarz, Atomstrom strahlend und gelb, Ökostrom grün. Wie landwirtschaftliche Produkte aus biologischem Anbau, wie Biosprit, wie ökologischen Textilien oder Ökotourismus. Ist das wirklich so schwer zu kapieren?