Die Regierung hat das Netzentgeltmodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Darin wird die Verteilung der Netzentgelte neu geregelt. Deutschlandweit werden dadurch die Belastungen angeglichen.
Das Gesetz zur Netzentgeltmodernisierung, kurz Nemog-Gesetz, beinhaltet zwei wichtige Punkte: Erstens die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie zweitens die Abschmelzung des Privilegs „der vermiedenen Netzentgelte“. Demnach sollen die Übertragungsnetzentgelte bundesweit stufenweise angeglichen werden. Dies soll in fünf Stufen erfolgen, beginnend ab Januar 2019. Anvisiertes Ergebnis: Nach dem 1. Januar 2023 sollen die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland gleich hoch sein, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Derzeit machen die Kosten für das Übertragungsnetz etwa ein Viertel der Gesamtkosten der Stromnetze aus. Die im Gesetz vorgesehene Abschmelzung der Zahlungen an Stromerzeuger für sogenannte „vermiedene Netzentgelte“ sei sachgerecht. „Denn die frühere Annahme, lokal erzeugter und verbrauchter Strom würde Kosten für das übergeordnete Netz einsparen, stimmt immer weniger“, erklärt das Ministerium. Denn vor allem Windstrom müsse von Norden in die Verbrauchszentren nach Süden und Westen transportiert werden. Deshalb werden die Berechnungsgrundlagen für vermiedene Netzentgelte bei allen Bestandsanlagen an die aktuelle Situation angepasst und ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren.
Hohe Kosten für den Netzanschluss von Offshorewind
Bei volatilen Erzeugungsanlagen aus Solarstrom und Windenergie werden die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen ab 2018 komplett abgeschafft und für Bestandsanlagen ab 2018 in drei Schritten vollständig abgeschmolzen. Das könne im Norden und Osten zu einer spürbaren Dämpfung des Anstiegs der Netzkosten führen, Stromkunden in diesen Netzgebieten würden dadurch entlastet. Bei steuerbaren Anlagen (KWK) erhalten Neuanlagen ab 2023 keine Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten mehr. Das Gesetz soll laut Regierungsangaben im Spätsommer 2017 in Kraft treten.
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt die Einführung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte. Kritisch siehen die Umweltschützer jedoch die geplante Umverteilung der Anschlusskosten für Windparks auf hoher See. Diese führe zu einem Ungleichgewicht bei der Kostenverteilung. (nhp)