Ab sofort wird demnach für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit bis zu neun Kilowatt Leistung ein Tarif von 46 Cent je Kilowattstunde gelten. Bei einfacher Integration und einer Anlagengröße zwischen 36 und 100 Kilowatt gibt es noch 28,85 Cent je Kilowattstunde. Bei Solarstrom von Photovoltaik-Dachanlagen auf Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sind Fördersätze zwischen 28,85 und 40,6 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Dachanlagen auf allen anderen Gebäuden erhalten künftig Einspeisevergütungen zwischen 35,2 und 28,85 Cent je Kilowattstunde.
Die französische Regierung hat zudem beschlossen, die Solarförderung für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung jedes Quartal anzupassen. Dafür sollen die Netzbetreiber jeweils zum Ende des Quartals die Zahl der neu installierten Anlagen melden. Energie- und Wirtschaftsministerium müssen sich dann je nach Anzahl der eingereichten Photovoltaik-Projekte über neue Vergütungssätze verständigen. Insgesamt ist für die kleinen Dachanlagen ein jährlicher Zubau von 100 Megawatt von der französischen Regierung vorgesehen. Wenn die vermeldeten Zahlen in diesem Korridor liegen, soll die Absenkung pro Quartal 2,6 Prozent betragen. Wenn allerdings wegen der reduzierten Einspeisevergütung die Nachfrage stark zurückgeht, soll es kleinere oder gar keine Kürzungen geben. Damit will die französische Regierung eine gewisse Kontrolle über den weiteren Ausbau der Photovoltaik erreichen.