Die geplanten Restriktionen für Solarparks, die die Regierung im österreichischen Burgenland einführen will, sind rechtswidrig. Sie verstoßen nicht nur gegen die in Österreich geltenden Grundrechte, sondern auch gegen Regeln der EU. Das geht aus einem entsprechenden Rechtsgutachten hervor, das der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer im Auftrag von PV Austria erstellt hat. „Für die Schaffung eines privatwirtschaftlichen Monopols des Landes, liegen keine sachlichen Gründe vor und es ergeben sich Grundrechtswidrigkeiten in Bezug auf Eigentum, Erwerbsfreiheit und Gleichheit“, lautet das Resümee von Mayer, einst Professor an der Universität Wien und dort Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät.“ Darüber hinaus würde dieses Monopol auch einen Widerspruch zum Unionsrecht bedeuten. Die Unionsrechtswidrigkeit bewirkt wiederum, dass die Photovoltaikprojekte im Burgenland nach dem künftigen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von der Förderung via Marktprämie ausgeschlossen wären.“
Drei grundlegende Änderungen vorgesehen
Konkret will die Regierung in Eisenstadt nur noch den Bau von Solarparks erlauben, wenn die dafür notwendige Fläche dem Land gehört oder vom Bundesland gepachtet wurde. Dazu kommt noch eine Abgabe, die die Betreiber eines neuen Solarparks zur Hälfte nach Eisenstadt und zur anderen Hälfte an die Kommune überweisen müssen, in deren Einzugsgebiet die Fläche liegt. Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz stellt zudem die Neuregelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. „Wir hoffen nun, dass sich das Land ihrer eigenen Ziele besinnt und ab sofort einer echten Strategie zum Sonnenstromausbau widmet“, betont Herbert Paierl, Präsident von PV Austria. „Die selbst gesetzten Ziele der Landesregierung sind ambitioniert und so sollte auch die Novelle eines derart wichtigen Gesetzes sein“, mahnt er eine dringende Nachbesserung des vorliegenden Gesetzentwurfs ein.
Brauchbarer Rahmen existiert bereits
So ist es denn fraglich, ob überhaupt eine Änderung des Raumplanungsgesetzes notwendig ist. Der Wunsch nach einem geordneten Photovoltaikausbau im Burgenland ist nachvollziehbar und wir befürworten die ohnehin vorgesehene sachliche und unbürokratische Zonierung geeigneter aber vor allem auch notwendiger Photovotlaikfreiflächen“, sagt Paierl. „Das aktuell gültige Raumplanungsgesetz bietet hierfür bereits einen sehr guten Rahmen – die weitere Monopolisierung durch das Land ist in keiner Weise erforderlich noch verhältnismäßig.“
Das gesamte Rechtsgutachten finden Sie auf der Internetseite von PV Austria. (su)
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