Das Atomkraftwerk Mühleberg wird Ende 2019 abgeschaltet. Danach beginnt der Rückbau der Anlage. Allein der Abbau der radioaktiv verstrahlten Teile wird bis Ende 2030 dauern.
Das Bundesamt für Energie (BFE) in Bern teilt mit, dass die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg so vonstatten gehen kann, wie es der Betreiber, Berner Kraftwerke (BKW), vorgeschlagen hat. Damit wird das 45 Jahre alte Kraftwerk zum Ende des Jahres 2019 seinen Leistungsbetrieb einstellen.
Bis 2024 muss noch gekühlt werden
Danach beginnt die Phase des Rückbaus. In vier Zeitabschnitten werden zunächst die radioaktiv verstrahlten Teile des Kraftwerks abgebaut. Das wird bis Ende 2030 dauern. So zumindest sieht es der Zeitplan vor. Vorbereitend werden aber erst einmal große Einzelkomponenten im Maschinenhaus des Kraftwerks und weitere Einrichtungen demontiert. Gleichzeitig wird ein sogenannter technischer Nachbetrieb der Reaktoren vorbereitet, der dann bis Ende 2024 laufen soll. In dieser Zeit werden alle aktivierten Bauteile entfernt. Außerdem werden alle Einrichtungen im Reaktorgebäude entfernt, die nicht zum technischen Nachbetrieb gebraucht werden. Die Behandlung des Brennmaterials wird ins Maschinenhaus verlegt. Am Ende werden alle Kernbrennstoffe vom Gelände entfernt. Während dieser Phase des Abbaus müssen alle Sicherheitseinrichtungen wie beispielsweise die Reaktorkühlung noch funktionieren, um die vier nuklearen Schutzziele sicherzustellen.
Strahlenbelastung messen
Nachdem Anfang 2025 keinerlei Kernbrennstoff im Kraftwerk oder auf dem Gelände vorhanden ist, können die BKW die Sicherheitsvorkehrungen herunterfahren, da das Gefahrenpotenzial dann geringer ist. Dann kann der Betreiber auch die Kühlung der Reaktoren abschalten. In der zweiten Rückbauphase demontiert der Betreiber großflächig alle Einrichtungen in der kontrollierten Zone mit Hilfe unterschiedlicher thermischer und mechanischer Verfahren. Außerdem werden die Materialien und Gebäude auf dem Kraftwerksgelände dekontaminiert.
Außerdem messen die Ingenieure, die mit dem Abbau betraut sind, die radioaktive Belastung des gesamten Kraftwerksgeländes und der Gebäude. Es entscheidet sich dann, wie die einzelnen Materialien entsorgt werden – entweder als radioaktiv belasteter oder als konventioneller Abfall. Erst wenn festgestellt wird, dass das Kernkraftwerk keine radiologische Gefahrenquelle mehr ist, kann der Abriss der nicht kontaminierten Gebäude und Einrichtungen erfolgen.
Alle nuklearen Schutzziele erfüllt
Das Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat dieses, von den BKW vorgeschlagenen Procedere eingehend geprüft und jetzt abgenickt. Die Begründung: Alle grundlegenden nuklearen Schutzziele können eingehalten werden. Zwar könne der Betreiber die radioaktiven Abfälle auch in einem geeigneten Zustand und entsprechend verpackt einer Endlagerung zuführen. Doch wohin die BKW die Abfälle dann liefern wird, ist bisher noch völlig unklar. Denn die Schweiz befindet sich noch auf der Suche nach einem geeigneten Endlager im eigenen Land. (su)