Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats hat der Anhebung des Beitrags zur Förderung der erneuerbaren Energien auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde zugestimmt. Im Gegenzug schlägt sie vor, die Unterstützung für die Ökostromerzeugung bis 2031 ganz einzustellen. Auf der Vorlage der Kommission wird die Abstimmung des Ständerats am 21. September beruhen.
Geht es nach dem Willen des Ständerrats der Schweiz, wird die Förderung von erneuerbaren Energien in der Eidgenossenschaft im Jahr 2031 eingestellt. So sieht es zumindest der Vorschlag der Kommission für Umwelt Raumplanung und Energie zur Energiestrategie 2050 vor. Setzt sich das Bundesparlament durch, wird es dann keinerlei Einspeisevergütung, Investitionszuschüsse, Garantien für Geothermieanlagen, wettbewerbliche Ausschreibungen oder Gewässerschutzabgaben mehr geben. Um dies durchzusetzen, sollen sechs Jahre nach Inkrafttreten der Energiestrategie 2050 keine neuen Anlagen mehr auf die Warteliste zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) mehr aufgenommen werden. Der Ständerat begründet seinen Vorschlag damit, dass dadurch der eigentliche Zweck des Fördersystems erfüllt wird, mittels Anschubfinanzierung neue Technologien rasch zur Marktreife zu bringen.
Einmalzahlung soll erweitert werden
Außerdem will der Ständerat die KEV nur noch für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt auszahlen. Kleinere Anlagen sollen ausschließlich über einen einmaligen Investitionszuschuss unterstützt werden. Damit soll der Eigenverbrauch von Solarstrom weiter gefördert werden. Die Energiestrategie enthält auch die rechtlichen Grundlagen für den Zusammenschluss von Endverbrauchern zum gemeinsamen Eigenverbrauch. So könnten mehrere Hausbesitzer oder Unternehmen eine Anlage zusammen finanzieren und errichten und den erzeugten Strom selbst nutzen.
Höhere Abgabe ist sicher
Im Gegenzug folgt der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrates, den Netzzuschlag für die Förderung von erneuerbaren Energien von derzeit 1,5 auf maximal 2,3 Rappen anzuheben. Diese Anhebung soll spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Energiestrategie erfolgen. Damit soll die derzeitige Warteliste für die KEV schneller abgebaut und der Ausbau der erneuerbaren Energien forciert werden. Das System sei abgestimmt auf die von der Kommission gesenkten Richtwerte für den Ausbau der Elektrizität aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2035 von 11.400 Gigawattstunden. Damit bleibt der Ständerat hinter dem Ziel des Bundesrates zurück, bis 2015 allein mit der Photovoltaik 20 Prozent der gesamten Energieerzeugung in der Schweiz abzudecken.
Die Anhebung auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde ist zwar ein gutes Zeichen für die Solarbranche. „Die Schweiz könnte so jährlich rund zehn Milliarden Kilowattstunden sauberen Strom zusätzlich produzieren – mehr als die Jahresproduktion der beiden Kernkraftwerke Mühleberg und Beznau“, erklärt der Branchenverband Pro Solar. Allerdings werde die vorgeschlagene Abschaffung der KEV sechs Jahre nach Inkrafttreten der Energiestrategie den rechtzeitigen Ersatz des Atomstroms gefährden, weil die Planungssicherheit für größere Photovoltaik- sowie Wind-, Wasser- und Biomassekraftwerke fehle, warnen die Branchenvertreter.
Ball liegt beim Ständerat
Immerhin stehen schon jetzt mehr als 35.000 Anlagen auf der Warteliste zur KEV. Zwar würde dann jeder Stromverbraucher mehr Geld pro Kilowattstunde in den Fördertopf einzahlen. Das Bundesamt für Energie geht selbst bei einer Anhebung auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde davon aus, dass Betreiber von Anlagen, die nach 2012 gebaut wurden, keine KEV mehr bekommen werden. Zudem fließen 0,2 Rappen pro Kilowattstunde in die Unterstützung der Großwasserkraft. Diese soll über Finanzhilfen der Kantone und des Bundes unterstützt werden. Denn die Betreiber der großen Wasserkraftwerke jammern schon lange, dass der Betrieb ihrer Anlagen bei den momentan niedrigen Börsenstrompreisen nicht mehr rentabel ist. „Nun liegt der Ball am 21. September beim Plenum des Ständerats“, erklärt Pro Solar. „Wir werden alles daran setzen, dass das Plenum des Ständerats der Vergütung zustimmt, die Zusage verlängert und eine umgehende Abschaltung der gefährlichen uralten Atomkraftwerke beschließt.“ (su)