Der Ständerat hat der Erhöhung der Abgabe der Stromverbraucher zur Förderung von erneuerbaren Energien in der Schweiz zugestimmt. Dafür droht das Auslaufen der Unterstützung im Jahr 2031. Bis dahin soll die Warteliste zur Kostendeckenden Einspeisevergütung abgearbeitet sein.
Der Ständerat, das parlamentarische Gremium der Schweizer Kantone, hat der Erhöhung der Förderabgabe auf den Stromverbrauch von 1,5 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde zugestimmt. Mit der Mehrheit von 39 gegen zwei Stimmen hat die Mehrheit der Vorlage der Kommission für Umwelt Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerates zur Energiestrategie 2050 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Damit stimmt der Ständerat in einem wesentlichen Punkt dem Vorschlag des Nationalrates zu. Am Ende hat aber das Bundesparlament das Sagen. Denn es muss der Energiestrategie ebenfalls noch zustimmen.
Produktionslücke schließen
Damit hat die Anhebung des Förderbeitrags die zweite große Hürde genommen. Geht es nach dem Willen der beiden ersten Gremien, müssen die Stromkunden in der Schweiz spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Energiestrategie 2050 den erhöhten Netzzuschlag bezahlen. Der Ständerat begründet seine Zustimmung zur Anhebung des Förderbeitrags damit, dass durch die Anhebung des Netzzuschlages die Warteliste für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) schneller abgebaut und der Ausbau der erneuerbaren Energien forciert wird. So soll die prognostizierte Lücke von 40 Prozent der derzeitigen Stromerzeugung geschlossen werden, wenn die eidgenössischen Atomkraftwerke ihren Betrieb einstellen.
Kein Szenario für Atomausstieg vorgelegt
Zwar lehnt der Ständerat grundsätzlich einen Zeitplan für ein solches Ausstiegsszenario ab. „Doch weder Stromkonzerne noch Investoren denken im Traum daran, in den Bau von Atomkraftwerken zu investieren“, betont Werner Luginbühl von der Bürgerlich-Demokratischen Partei Schweiz, der für den Kanton Bern im Ständerat sitzt. Dort ist er Vizepräsident der UREK. „Das heißt, in den nächsten 20 bis 30 Jahren, wenn das letzte Atomkraftwerk vom Netz geht, werden wir eine Produktionslücke von etwa 40 Prozent haben“, rechnet Luginbühl vor. „Diese Situation ist nicht durch die Strategie des Bundes verursacht, sondern durch die internationalen Märkte respektive durch Entscheide anderer Staaten, vor allem von Deutschland.“
Mehr Anlagen mit Investitionszuschuss
Mit der Anhebung des Netzzuschlags wird zwar der Fördertopf für die Unterstützung der erneuerbaren Energien und hier vor allem der Photovoltaik weiter gefüllt. Doch am Ende bleiben nur 1,8 Rappen für diesen Fördertopf übrig. Denn 0,1 Rappen fließen in die Gewässersanierung und 0,4 Rappen in die Rechtssicherheit für Geothermieanlagen und die wettbewerblichen Ausschreibungen. Insgesamt stehen damit pro Jahr etwa 1,3 Milliarden Franken für die Förderung der erneuerbaren Energien zur Verfügung.
Doch statt den erneuerbaren Energien den Weg zu ebnen, verbindet der Ständerat die Anhebung der Förderabgabe mit einer zeitlichen Begrenzung der KEV. Dazu sollen sechs Jahre nach Inkrafttreten der Energiestrategie 2050 keine neuen Anlagen mehr in die Warteliste für die KEV mehr aufgenommen werden. Bis zum Jahr 2031 soll die Förderung ganz eingestellt werden. Nach Berechnungen des Ständerates geht in diesem Jahr der Block II des Kernkraftwerks Beznau vom Netz. Zudem will der Ständerat den Investitionszuschuss stärken. In Zukunft sollen auch Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt diese Einmalvergütung bekommen. Damit will der Ständerat nicht nur den Eigenverbrauch von Solarstrom weiter anreizen. Vielmehr ist er sich sicher, dass dadurch der eigentliche Zweck des Fördersystems erfüllt wird, mittels Anschubfinanzierung neue Technologien rasch zur Marktreife zu bringen. (Sven Ullrich)