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Schweizer Bürger haften für Atomunfälle

Die Betreiber der Atomkraftwerke in der Schweiz müssen ihre Haftungen für Schäden durch Reaktorunfälle nur noch zur Hälfte privat abdecken. Den Rest übernimmt die Bundesversicherung und damit die Schweizer Bürger.

Das Bundesamt für Energie (BFE) in Bern hat die Absicherung der Haftungsrisiken für die Betreiber von Atomkraftwerken neu verteilt. So sinkt die Versicherungsdeckung der Kernkraftwerksbetreiber bei privaten Assekuranzen auf 500 Millionen Schweizer Franken. Bisher mussten die Betreiber von Kernkraftwerken nukleare Schäden, die trotz eingehaltener Grenzwerte für die Radioaktivität entstehen, in Höhe von einer Milliarde Schweizer Franken über private Versicherungen abdecken.

Gesamtprämie ändert sich nicht

Die Lücke zwischen der ursprünglichen und der jetzigen Höhe der Versicherungsdeckung übernimmt die Bundesversicherung. Diese hatte bisher schon Schäden versichert, die private Assekuranzen nicht absichern wollten oder konnten, weil das Risiko zu hoch war. Dafür kassiert die Bundesversicherung schon entsprechende Prämien von den Kraftwerksbetreibern. Zudem müssen die Kernkraftwerksbetreiber privat keine Schäden mehr absichern, die durch terroristische Attentate entstehen. Diese übernimmt jetzt komplett die Bundesversicherung. Durch die jetzige Ausweitung der Haftpflichtabdeckung werden diese Prämien um zwei bis drei Prozent steigen. Da aber im Gegenzug die Prämien der privaten Versicherungen aufgrund der geringeren Höhe der Haftung sinken werden, wird diese Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) keine Auswirkungen auf die Gesamtprämien haben, betont das BFE.
Als Grund für die Veränderung der KVH nennen die Beamten in Bern die die Schieflage in der Versicherungsbranche. Die internationalen Rückversicherungspools seien nicht mehr in der Lage, die vom KVH geforderten Deckungen bereitzustellen. Um die Deckungslücke zu verhindern, musste deshalb die Liste der Schäden, die in der KVH ganz oder teilweise von der privaten Deckung ausgeschlossen sind, erweitert werden. die Änderung der KVH tritt am 15. Februar dieses Jahres in Kraft. Damit wird den Schweizer Bürgern der größte Teil des Haftungsrisikos im Falle eines Atomunfalls aufgebürdet.

Mängel im Atomkraftwerk Leibstadt

Dass ein solcher Unfall selbst in der modernen Schweiz nicht unwahrscheinlich ist, hat der Störfall im Kernkraftwerk Leibstadt gezeigt. Nachdem eine Turbine eine Störung gemeldet hatte, musste der Reaktor im Kanton Aargau heruntergefahren werden. Schon im Juli des vergangenen Jahres musste der Betreiber das Atomkraftwerk nach einem Störfall abschalten. Dies war eines von neun Vorkommnissen, die er dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) informieren musste. Die Behörde nahm daraufhin den Reaktor unter die Lupe und stellte vor allem erhebliche organisatorische Mängel fest. Diese bezogen sich vor allem auf die Wartung des Reaktors. Insgesamt registrierte das Ensi im vergangenen Jahr 38 Störfälle in den fünf eidgenössischen Atomkraftwerken. Dazu kam noch ein Störfall im Forschungsreaktor der Universität Basel. (su)