Wie der Bundesverband PV Austria mitteilt, will die Regierung in Graz für alle Neubauten eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen einführen. Damit ist Steiermark nach Wien das zweite österreichische Bundesland, das eine solche Solarpflicht vorsieht. Dazu soll der Baugesetz entsprechend geändert werden. Einen Entwurf hat Umweltministerin Ursula Lackner jüngst vorgelegt.
Alle Flächen nutzen
Dieser liegt bis zum 29. Januar zu Begutachtung bereit. „Nach Wien erkennt nun auch die Steiermark den Ernst der Lage. Damit gibt es zwei Bundesländer, die den unausweichlichen Weg der verpflichtenden Photoovltaikanlagenerrichtung gehen”, erklärt Herbert Paierl, Vorsitzender von PV Austria. „Den Vorreiter-Bundesländern Wien und Steiermark müssen umgehend auch die anderen Bundesländer folgen", fordert Paierl die anderen sieben Bundesländer auf, ihre Bauordnungen im Kampf gegen die Klimakrise rasch anzupassen, um keine weitere Zeit zu verlieren. „Gebäude zu errichten, die Energie und Flächen verbrauchen, aber nicht gleichzeitig zur Sonnenstromproduktion genutzt werden, müssen der Vergangenheit angehören", ergänzt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. „Für eine saubere Stromversorgung müssen alle uns zur Verfügung stehenden Flächen vollständig genutzt werden!”
15 Quadratmeter sind das Minimum
Konkret sollen alle Neubauten mit einer Bruttogrundfläche von mehr als 250 Quadratmetern mit einer Photovoltaikanlagen ausgestattet sein, die mindestens sechs Quadratmeter pro 100 Quadratmeter Grundfläche misst. Alternativ kann der Bauherr auch eine solarthermische Anlage vorsehen. Diese muss dann eine Größe von mindestens zwei Quadratmeter pro 100 Quadratmeter Grundfläche haben. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Bei Sanierung dezentrale Ökoenergie berücksichtigen
Für neue Wohngebäude mit einer Grundfläche von mehr als 100 Quadratmeter kann die vorgeschriebene Solaranlage kleiner sein. Sie muss nur drei Quadratmeter pro 100 Quadratmeter Grundfläche bemessen. Auch hier ist die Solarthermie als Alternative zulässig. Die Solaranlage kann dabei sowohl auf der Gebäudeoberfläche als auch auf sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden, die zum Grundstück gehören. Zudem muss bei der größeren Renovierung von Gebäuden die dezentrale regenerative Energieversorgung als Option ernsthaft in Betracht gezogen werden. Dies muss entsprechend dokumentiert werden und damit muss auch ein triftiger Grund vorliegen, wenn eine Entscheidung gegen eine solche Ökostrom- oder Ökowärmeanlage fällt.
Verbot von fossil betriebenen Heizkesseln
Gleichzeitig will Graz mit der Solarpflicht auch fossile Brennstoffe beim Neubau von Wärmeerzeugern einführen. Diese soll bei Neubauten oder bei der Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden greifen. Zum Verbot gehören nicht nur Erdgas und Erdöl, sondern explizit auch Flüssiggas. Ausnahmen soll es nur für Notkessel geben. (su)
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