Das Bundeswirtschaftsministerium hat unerwartet viele Stellungnahmen zur geplanten EEG-Novelle bekommen. Diese sollen jetzt ausgewertet und bei der weiteren Beschlussfassung berücksichtigt werden. Man darf gespannt sein.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur EEG-Novelle ist auf großes Interesse gestoßen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 4. März dieses Jahres die Länder und Verbände um Stellungnahmen zum Referentenentwurf der EEG Novelle und der Anlagenregisterverordnung gebeten. Bis zum 12. März 2014 konnten die Stellungnahmen schriftlich beim Ministerium eingereicht werden. Insgesamt 148 Stellungnahmen gingen in Berlin ein. Eine Vielzahl von Verbänden und alle Bundesländer haben Stellung zu den beiden Entwürfen des Ministeriums genommen. Die Stellungnahmen werden jetzt in Berlin ausgewertet. „Sie bilden die Grundlage für die weiteren Beratungen innerhalb der Bundesregierung, bis die beiden Entwürfe am 8. April im Kabinett beschlossen werden“, erklärt das Wirtschaftsministerium.
Heftige Kritik vom BSW Solar
Die zentralen Kritikpunkte der Verbände der erneuerbaren Energien betreffen vor allem den Zwang zur Direktvermarktung des regenerativen Stroms, die Belastung des Eigenverbrauchs mit einer EEG-Umlage und die Zubaukorridore für Photovoltaik- und Windkraftanlagen. So fordert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar), die Marktintegration der Photovoltaik und die schrittweise Abkehr von der EEG-Förderung durch Eigenverbrauch und die lokale Direktvermarktung zu befördern und nicht zu blockieren. „Solarer Eigenverbrauch sollte von Abgaben und Umlagen zumindest solange befreit bleiben, wie die wirtschaftliche Betriebsführung dadurch beeinträchtigt und die Einführung regionaler Vermarktungsformen behindert wird“, schreibt der BSW Solar in seiner Stellungnahme. Denn die Investitionen Erzeugungsanlagen im gewerblichen Bereich und Konzepte zur solaren Mieterversorgung in der Wohnungswirtschaft würden durch eine EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch und Nahstromversorgung ebenso erschwert wie der notwendige Aufbau selbst tragender dezentraler Vermarktungsformen. „Erst wenn dies wirtschaftlich tragbar ist, können Solaranlagen mittelfristig anteilig an den Kosten des Energiesystems beteiligt werden“, stellt der BSW Solar in Aussicht. Außerdem fordert der BSW Solar, den atmenden Deckel im EEG so anzupassen, dass der von der Bundesregierung anvisierte Zubaukorridor von 2,5 Gigawatt pro Jahr nicht unterschritten wird. So sollte der Bezugszeitraum für die Berechnung der EEG-Vergütung von derzeit zwölf auf drei Monate verkürzt werden. Schließlich war das der Grund für die teilweise heftige Degression im vergangenen Jahr, obwohl der Zubau tatsächlich den Korridor von 2,5 bis 3,5 Gigawatt nicht überschritten hat. Auch das Tempo der Degression sollte sich an die zu erwartende abflachenden technologischen Lernkurve orientieren. „Die EEG-Förderung schafft sich ohnehin schrittweise selbst ab“, betont der Verband. „Die 2012 veranlasste Förderdeckelung der Photovoltaik auf 52 Gigawatt Solarstromleistung war willkürlich gesetzt, erschwert Investitionen am Standort Deutschland und sollte gestrichen werden.“
Der Bundesverband fordert außerdem, die Zukunft der großen Solarkraftwerke zu sichern und die Ausschreibung von Kraftwerkssegmenten nur in enger Abstimmung mit den Verbänden vornehmen. „Parallel zur Ausschreibung sollten Freiflächenphotovoltaikanlagen in relevanter Größenordnung regulär über das EEG vergütungsfähig bleiben, nicht zuletzt um eine spätere Vergleichbarkeit zu ermöglichen“, schreibt der BSW Solar in seiner Stellungnahme.
Industrie will weiter Ausnahmen
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) tritt vor allem für sein Klientel ein. Er will die Eigenstromerzeugung von der EG-Umlage weiterhin freistellen. Der BDI erwähnt dabei aber in keiner Weise, dass diese Eigenstromerzeugung mit regenerativen Quellen erfolgen sollte. Auch kritisiert er den Plan, die energieintensiven Unternehmen schrittweise wieder in die Finanzierung der Energiewende einzubeziehen. Insbesondere die Kopplung der Ausnahmen an Anstrengungen, die Energieeffizienz der befreiten Unternehmen stärker mit in die Bewertung einzubeziehen, stößt auf heftige Ablehnung. Ähnlich reagieren auch andere Verbände der stromintensiven Wirtschaftsbereiche.
Das Loblied der alten Energiewirtschaft
Dass die EEG-Novelle dem Ausbremsen der Energiewende dient und das Geschäft der großen Energiekonzerne retten soll, ist bisher im Stadium der Behauptung stecken geblieben. Aber das Loblied, das der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) als Lobbyverband der alten Energiewirtschaft auf den Referentenentwurf singt, spricht Bände. Der BDEW begrüßt alle bei anderen Akteuren immerhin umstrittenen Punkte des Entwurfs der EEG-Novelle vorbehaltlos. Zumindest sollte das zu denken geben.
Verbraucher entlasten
Immerhin schließen sich die Stromverbraucher der Kritik der Verbände der erneuerbaren Energien an. So kritisiert der Bund der Energieverbraucher sowohl die geplante Verpflichtung zur Direktvermarktung als auch die EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch aus erneuerbaren Energien und Kraftwärmekopplungsanlagen. Er fordert statt dessen ein neues Strommarktdesign. Die derzeitige Zwangsvermarktung von EEG-Strom zu Niedrigstpreisen am Spotmarkt der Strombörse sollte abgeschafft werden. Statt dessen sollte der EEG-Strom zeitgleich den Stromhändlern zugewiesen werden. Außerdem soll die Bewertung des Stroms zum höheren Terminmarktpreis erfolgen, so der Vorschlag. Dadurch würden die Erlöse aus dem regenerativen Strom steigen und gleichzeitig die EEG-Umlage sinken. Eine weiterer zentrale Forderung des Bundes der Energieverbraucher ist die ersatzlose Streichung der Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen. Außerdem spricht sich der Bund der Energieverbraucher gegen jegliche Deckelung der Photovoltaik- und Windstromeinspeisung und gegen jegliche Zubaukorridore aus. Einzig für die Offshore-Windkraft fordert der Bund der Energieverbraucher eine Reduzierung der Ausbauziele und der Vergütungshöhe sowie die Abschaffung der Haftungsregelung für die Netzanbindung der Windkraftanlagen auf hoher See. Das würde die Verbraucher entscheidend entlasten. (Sven Ullrich)