Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Darin wurden Erleichterungen für den Betrieb von Solarstromspeichern beschlossen. Die Frist zur Befreiung der Speicher von doppelten Netzentgelten wurde um bis zu drei Jahre verlängert. Die bisherige Regelung sah lediglich vor, dass nur Speicher, die bis 4. August 2026 in Betrieb genommen werden, für 20 Betriebsjahre befreit waren (Paragraf 118 Abs. 6 EnWG).
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Drohende Blockade abgewendet
Künftig wird Strom, der aus dem Speicher wieder ins Netz eingespeist und erst dann dem Letztverbrauch zugeführt wird, nicht doppelt mit Netzentgelten belastet. Nach der alten Regelung wurden Speicher wie Verbraucher und Erzeuger von Energie behandelt – sie wurden zweimal zur Kasse gebeten. „Wir begrüßen die jüngsten Erleichterungen, da damit eine drohende Blockade systemdienlicher Speicher-Geschäftsmodelle gelöst wird“, analysiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Bedauerlich ist allerdings, dass sich der Bundestag nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte.“
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Bundesnetzagentur muss handeln
Stattdessen soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Festlegung über die künftige Regelung treffen. Die BNetzA hat mit dem Gesetzesbeschluss vom 10. November 2023 einem EuGH-Urteil folgend weitgehende Verantwortung für die Ausgestaltung der Netzentgelte erhalten. Carsten Körnig stellte in Aussicht: „Damit Speicher ihr volles Flexibilitätspotenzial zur Stabilisierung des Stromnetzes und der Systemsicherheit entfalten können, werden wir uns mit Nachdruck für den Abbau weiterer Marktbarrieren für den dringend erforderlichen Speicherausbau einsetzen.“
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Nicht allein den Netzbetreibern überlassen
Auch Elektrolyseute sind zunächst für drei Jahre von Netzentgelten befreit. „Das ist ein wichtiger Meilenstein, um die Marktdynamik weiter zu befördern, reicht aber allein noch nicht aus, um den Speicherausbau voranzutreiben“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands für Erneuerbare Energien (BEE).
Sie empfiehlt, Speicher und Netze zu entflechten. „Wasserstoffspeicher innerhalb der Netze zu errichten wird nicht zu einem schnelleren Hochlauf der Wasserstoffspeicherwirtschaft führen“, prophezeit sie. „Die Netzbetreiber haben mit den entsprechenden bergbau- und genehmigungsrechtlichen Maßnahmen keine Erfahrung.“
Vielzahl von Akteuren einbinden
Die Vielzahl von Akteuren müsste sich bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff wiederfinden. „Bisher sind lediglich die Fernleitungsnetzbetreiber und Betreiber von Wasserstofftransportnetzen damit betraut. Das ist zu einseitig“, kritisiert Peter.
Auch die Stimmen der Wind- und Solarebranche sowie von Wasserstoffexperten müssten berücksichtigt werden. Insgesamt sei das Ansinnen der Bundesregierung, die Netzplanungsprozesse für Gas, Wasserstoff und Strom künftig besser aufeinander abzustimmen, zu begrüßen. „Der Umbau der Gas- und Wasserstoffnetze muss sich klar an den Klimazielen orientieren“, fordert sie. „Bis 2045 müssen unsere Netze fit für 100 Prozent erneuerbare Gase sein. Auf dieses Ziel müssen alle Umbaumaßnahmen und Planungen einzahlen.“ (HS)
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