Durch die Modelloffensive der deutschen Autobauer bei Elektroautos und durch den im letzten Jahr erhöhten Umweltbonus sehen wir auch eine verstärkte Nachfrage nach Ladelösungen – und zunehmend auch nach Stromspeichern. „Durch Förderprogramme flankiert, werden die zum Standard gehörenden 11- und 22-Kilowatt-Ladepunkte vermehrt im Verbund mit Schnellladepunkten errichtet, die mit 50 Kilowatt oder mehr Leistung laden“, berichtet Dietmar Geckeler. Er ist Gründer und Geschäftsführer von Denersol, einer Strategie- und Technologieberatung mit Sitz in Berlin. Der Netzanschluss sei bei den Ladelösungen oft der Flaschenhals. „Hier kommen vermehrt reaktionsschnelle Speicher zum Einsatz, um im Bedarfsfalle die benötigte Ladeleistung bereitzustellen und Stromkosten in Form von Netzentgelten und eventuell Netzbezug einzusparen“, berichtet er.
Denken Batteriehersteller Ladelösungen mit?
Der Preis für Batteriespeicher sei in den letzten fünf Jahren um mehr als 60 Prozent gesunken, erklärt Geckeler. „Deshalb ziehen Gewerbe und die Wohnungswirtschaft sie nun vermehrt in ihre Überlegungen ein. Gerade in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage sind diese oft die Versicherung, nicht nur bilanziell, sondern auch physikalisch die Fahrzeuge mit Solarstrom zu laden.“
Sind Förderprogramme für Elektromobilität und Batteriespeicher kombinierbar? „Prinzipiell ist das meist gut möglich. Bei der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur geht es oft um bundesweite Förderungen. Bei Stromspeichern sehen wir viele länderspezifische Förderprogramme, die dann mit diesen kombinierbar sind, da sie ja unterschiedliche Dinge fördern“, erklärt Geckeler.
Ein Kumulierungsverbot beachten
Oftmals seien durch die Länderprogramme für Batteriespeicher auch explizit Zuschüsse für Ladepunkte oder ein intelligentes Energiemanagement in Verbindung mit E-Mobilität möglich. „Wenn man diese in Anspruch nehmen möchte, dann gilt es, etwas genauer hinzusehen“, betont der Experte. Grundregel sei: „Sobald ich dasselbe über zwei Förderprogramme unterstützen möchte, wird das schwierig. Dann greift möglicherweise das Kumulierungsverbot.“ (nhp)
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