Mit einem speziellen Programm unterstützt das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg die Anschaffung eines Elektroautos, wenn dieses mit Solarstrom betankt wird. Der sogenannte BW-E-Solar-Gutschein ist mit jeweils bis zu 1.500 Euro dotiert. Er besteht aus einem Investitionszuschuss zum Elektroauto und zur Wallbox. Diesen gibt es aber nur, wenn der Antragsteller schon eine Photovoltaikanlage betreibt und mit dem erzeugten Strom sein Auto lädt.
Nur vollelektrische Autos werden gefördert
Der Zuschuss für das Auto beträgt dabei 1.000 Euro. Dabei ist es unerheblich, ob es ein Pkw, ein Leicht- oder ein Nutzfahrzeug ist. Wichtig ist, dass das Fahrzeug nur bis zu 160 Kilowatt Leistung hat und vollelektrisch betrieben wird. Hybride fallen nicht unter die Förderung. Weitere 500 Euro Unterstützung gibt Stuttgart für den Bau der Lademöglichkeit dazu.
Unterstützung für Privatpersonen und Unternehmen
Den Investitionszuschuss können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen oder Vereine beantragen. Hier ist die einzige Voraussetzung, dass sie ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Für die Förderung stehen insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann das Verkehrsministerium immerhin mindestens 4.000 Fahrzeuge inklusive Wallbox unterstützen. Es ist eine Weiterentwicklung der bisherigen BW-E-Gutscheine, mit denen Elektroautos unabhängig von einer Solaranlage gefördert wurden.
Solarstrom im Autoakku
Mit der Förderung will Stuttgart natürlich, dass die Autos mit dem vor Ort produzierten Solarstrom geladen werden. „Elektromobilität macht nur mit Strom aus erneuerbaren Quellen Sinn“, begründet Verkehrsminister Winfried Hermann den Nutzen des Programms. „In Baden-Württemberg besteht ein großes ungenutztes Potential für Photovoltaik zum Beispiel auf dem eigenen Dach. Die Verknüpfung dieser beiden Aspekte im Rahmen des BW-E-Solar-Gutscheins liegt daher nahe. Zudem ist der eigene Photovoltaikstrom sehr preisgünstig und das E-Auto ein dankbarer Abnehmer.“
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und einen Link zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Verkehrsministeriums in Stuttgart. (su)
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