Bis Anfang Juli 2021 Inzwischen hat die KfW mehr als 620.000 Anträge für eine Förderung eines Ladepunktes registriert. Pro Tag werden durchschnittlich 2.500 Anträge eingereicht. Damit ist das bisherige Fördervolumen ausgeschöpft, das das Bundesverkehrsministerium für die Unterstützung des Aufbaus der privaten Ladeinfrastruktur und damit mittelbar für den Umstieg auf die Elektromobilität bereitgestellt hat. Aus diesem Grund füllt die Bundesregierung weitere 300 Millionen Euro in den Fördertopf.
Förderung für private Ladesäulen
Damit gibt das Bundesfinanzministerium weitere Mittel frei, um die Hauseigentümer mit einem Investitionszuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt zu unterstützen. Die Förderung ist für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger für die Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Raum vorgesehen. Für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gibt es ein eigenes Förderprogramm.
Voraussetzung: Ökostrom muss in die Autoakkus fließen
Gefördert wird der Kauf und die Installation von fabrikneuen Ladestationen inklusive des Netzanschlusses und der notwendigen Nebenarbeiten. Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von elf Kilowatt verfügen und sie muss mit Blick auf die Netzdienlichkeit intelligent und steuerbar sein. Grundsätzlich Voraussetzung für die Förderung ist, dass sie ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Ladestation inklusive Installation mehr als 900 Euro kostet. Andernfalls wird keine Förderung gewährt. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite der KfW im Förderprogramm 440. (su)
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