Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Solarenergie auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden (Solarausschreibungen des zweiten Segments) zum Gebotstermin von Anfang Dezember 2021 bekanntgegeben.
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Die zweite Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer installierten Leistung von mehr als 300 Kilowatt stieß auf rege Beteiligung und war wie die erste Runde deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 Megawatt wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 233 Megawatt eingereicht. 136 Gebote mit einem Volumen von 154 Megawatt wurden bezuschlagt, 38 Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.
Mehrheit der Gebote im Osten
Regional betrachtet verteilen sich die Zuschläge mehrheitlich auf Sachsen-Anhalt (34 Megawatt verteilt auf 25 Zuschläge), Brandenburg (22 Megawatt verteilt auf 32 Zuschläge) und Niedersachsen (25 Megawatt verteilt auf 16 Zuschläge).
Die bezuschlagten Gebote reichen von 5,70 bis 8,28 Cent je Kilowattstunde (Vorrunde: 5,35 bis 7,89 Cent je Kilowattstunde). Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 7,43 Cent je Kilowattstunde und ist damit deutlich zur Vorrunde (6,88 Cent je Kilowattstunde) gestiegen.
Nächste Ausschreibung am 1. April 2022
Die nächste Ausschreibung findet für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. April 2022 statt. Ab der nächsten Runde gelten neue gesetzliche Regelungen, die das Verfahren für die Bieter vereinfachen und das Risiko von Projektverzögerungen reduzieren. Nähere Informationen dazu werden in Kürze auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (HS)
Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten finden Sie hier.
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