Bei der Innovationsausschreibung können Gebote für Anlagenkombinationen, also für einen Zusammenschluss mehrerer Ökoenergieanlagen mit unterschiedlichen Technologie wie einer Solar-Speicher-Kombination, abgegeben werden. Ausgeschrieben war ein Volumen von 397 Megawatt. Eingegangen sind demnach 45 Gebote mit einem Volumen von knapp 435 Megawatt. Die Runde war damit leicht überzeichnet, erklärt die Bundesnetzagentur.
Zuschlag zwischen 3,95 und 7,43 Cent pro Kilowattstunde
In dieser Ausschreibungsrunde konnten erstmals Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Das sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt. Die Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen wurden in dieser Runde bevorzugt bezuschlagt. Es gingen 13 Gebote im Umfang von 22 Megawatt für solche Gebote ein, alle erhielten einen Zugschlag. Davon entfielen zwölf Zuschläge mit 21 Megawatt auf landwirtschaftliche Flächen und ein Zuschlag mit einem Megawatt auf einen Parkplatz.
Es wurden laut BNetzA ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Ergebnis: Kein Gebot musste vom Verfahren ausgeschlossen werden. Insgesamt würden Zuschläge für 43 Projekte mit einem Umfang von 403 Megawatt erteilt. Die Zuschlagswerte reichen von 3,95 bis 7,43 Cent pro Kilowattstunde. Der mengengewichtete Durchschnittswert lag bei 5,42 Cent – und damit deutlich höher als in der Vorrunde mit 4,55 Cent. Denn anders als bei den technologiespezifischen Ausschreibungen wird die Förderung bei der Innovationsausschreibung als fixer Betrag auf die Markterlöse aufgeschlagen, die Werte sind also nicht vergleichbar.
Solarausschreibung deutlich unterzeichnet
Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden war deutlich unterzeichnet, teilt die Bonner Behörde mit. Dies lag vor allem an dem gegenüber der Vorrunde massiv gesteigerten Ausschreibungsvolumen von 767 Megawatt. Zum Vergleich: In der Vorrunde im Dezember 2021 lag das Volumen nur bei 150 Megawatt. Die eingereichte Gebotsmenge war mit 212 Megawatt nur leicht geringer als in der Vorrunde. Es wurden 171 Gebote eingereicht.
163 Gebote mit einem Volumen von 204 Megawatt konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 7 und 8,91 Cent pro Kilowattstunde. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8,53 Cent und ist damit gegenüber der Vorrunde mit 7,43 Cent deutlich gestiegen. Zudem wurden sieben Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen. (nhp)
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