Für dieses Jahr hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Gebote bei der Versteigerung von Marktprämien für Strom aus Freiflächenanlagen auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Mit der Anhebung reagiert die Behörde auf die Tatsache, dass die vergangenen Ausschreibungen von Solarparkleistung unterzeichnet waren. „Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, begründet Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, den Schritt, nachdem die Behörde Ende des vergangenen Jahres bereits die Höchstwerte bei Ausschreibungen für Dachanlagen angehoben hatte. „Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein“, erwartet Müller.
Möglichkeiten voll ausgenutzt
Gleichzeitig nutzt die Bundesnetzagentur die Möglichkeiten voll aus, die ihr das EEG in seiner neusten Fassung bietet, um die Höchstwerte anzugleichen. Denn mit der Strompreisbremse wurde auch das EEG leicht angepasst. Seither kann die Behörde die Höchstwerte um 25 Prozent nach oben korrigieren, wenn andernfalls zu erwarten wäre, dass die Auktion abermals unterzeichnet ist. Denn der neue Höchstwert liegt 24,9 Prozent über dem bisherigen Höchstwert von 5,7 Cent pro Kilowattstunde.
Die neue Festlegung gilt erstmals für die Ausschreibung, die am 1. März 2023 endet. Informationen und Unterlagen für diese Auktion finden Sie nach deren Start auf der Webseite der Bundesnetzgentur. (su)
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