Die Kommission für Umwelt., Raumplanung und Energie des Schweizer Nationalrats (UREK) hat einen Vorschlag gemacht, wie große Ökostromanlagen auch nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung gefördert werden können. Davon betroffen sind auch große Solarparks. Zwar können die Betreiber solcher Anlagen einen Investitionszuschuss bekommen. Doch dieser zielt einerseits darauf ab, die Installation der Anlage zu finanzieren. Die Refinanzierung müsste dann vor allem durch den Verbrauch des Stroms vor Ort erfolgen. Das ist für große und kleine Dachanlagen ein probates Mittel, stößt bei großen Solarparks an Grenzen.
Investitionszuschuss erhöhen
Andererseits ist der Investitionszuschuss auf 30 Prozent der Anlagen- und Installationskosten gedeckelt. Damit lassen sich Freiflächenanlagen kaum finanzieren. Deshalb schlägt die UREK vor, den Investitionszuschuss für Solarparks in Zukunft auf bis zu 60 Prozent zu erhöhen. Der Rest zur Refinanzierung müsste dann aus dem Verkauf des Stroms kommen. Zudem schlägt die Kommission vor, die Höhe der Einmalvergütung über Ausschreibungen zu ermitteln. Bei dieser Regelung sieht die UREK das größte Potenzial vor allem große Photovoltaikanlagen. Aber auch Biogas- und große Wasserkraftanlagen sollen in Zukunft vom Investitionszuschuss profitieren können.
Der Ball liegt jetzt im Parlament
Die Initiative zu dieser Regelung ging vom Nationalrat Girod Bastien von der Grünen Partei aus. Mit der Entscheidung durch die UREK ist jetzt der Weg frei, die Neuregelung im Nationalrat zu beraten. Ein konkreter Termin hierfür steht noch nicht fest. (su)
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