Zum ersten Mal hat das eidgenössische Bundesamt für Energie (BFE) in der Schweiz eine Ausschreibung für Investitionszuschüsse für große Solaranlagen durchführen lassen. Um die 50 Megawatt ausgeschriebener Leistung haben sich 116 Projektierer mit Anlagen beteiligt, die zusammen 43,6 Megawatt erreichen würden.
Elf Projekte ausgeschlossen
Zwar war die Ausschreibung ohnehin unterzeichnet. Doch genau das war ein Grund, weshalb nicht alle Projektierer einen Zuschlag bekamen. Denn die Regeln sehen vor, dass bei einer unterzeichneten Ausschreibung das Auktionsvolumen kurzfristig auf 90 Prozent aller gültigen Gebote abgesenkt werden kann. Da elf Projekte mit einem Gesamtvolumen von 4,4 Megawatt ausgeschlossen, weil sie Bieter formelle Fehler begangen oder die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt haben, gingen bei der Vollzugsstelle Pronovo in Frick, die die Auktionen durchführt, nur 39,2 Megawatt an Projektvolumen ein.
Auktionsvolumen gekürzt
Aufgrund der Kürzungsregelung betrug das am Ende tatsächlich ausgeschriebene Volumen 35,28 Megawatt. Das bedeutet, dass alle Gebote herausfallen die den höchsten Investitionszuschuss benötigen, bis die gekürzte Menge von 3,92 Megawatt mindestens erreicht ist. Deshalb sind weitere elf Projekte mit einer Gesamtleistung von 4,6 Megawatt leer ausgegangen.
Am Ende bekamen 94 Projekte mit einer Gesamtleistung von 34,6 Megawatt einen Zuschlag. Diese erhalten einen Investitionszuschuss zwischen 360 und 640 Schweizer Franken. Damit liegt das höchste noch bezuschlagte Gebot nur unwesentlich unter dem Höchstgebotswert von 650 Franken, der bei den Ausschreibungen gilt. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag ebi 516,20 Franken.
Nächste Ausschreibung startet am 17. April
Die nächste Ausschreibung startet am 17. April 2023. Gebote können über das Kundenportal bei Pronovo bis zu 1. Mai 2023 abgegeben werden. Teilnehmen können baureife Projekte ab einer Leistung von 150 Kilowatt. Das Gebot darf nicht höher sein als 60 Prozent der geplanten Investitionskosten. Nach einer erfolgreichen Teilnahmen an der Ausschreibung muss die Anlage innerhalb von 18 Monaten gebaut werden. Zudem muss der Betreiber mindestens 15 Jahre lang den kompletten Strom ins Netz einspeisen. Erst danach ist der Eigenverbrauch des Solarstrom erlaubt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von Pronovo sowie in einem Faktenblatt des BFE. (su)