Die Landesregierung in Steiermark hat Vorrangzonen für den Bau von Freiflächensolaranlagen festgelegt. Insgesamt umfassen diese Zonen nach Angaben des Branchenverbandes PV Austria 825 Hektar, verteilt auf 34 steirische Gemeinden. Außerhalb dieser festgelegten Vorrangzonen dürfen keine Solaranlagen gebaut werden. Zudem macht die Verordnung, die jetzt als Entwurf vorliegt, Vorgaben, wie die Solaranlagen aussehen müssen. So solle der Flächenverbrauch etwa durch Doppelnutzung beispielsweise im Rahmend der Agriphotovoltaik so gering wie möglich gehalten werden. Die Bodenverdichtung ist zu minimieren und die Projektierer müssen landschaftliche und ökologische Ausgleichsmaßnahmen vornehmen. Die Anlagen dürfen grundsätzlich nicht mehr als zehn Hektar in Anspruch nehmen.
Jede Menge Flächen ausgeschlossen
Gleichzeitig schließt die Landesregierung jegliche Nutzung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen für die Photovoltaik aus. Zudem dürfen keine Anlagen im Bergland über der Waldgrenze gebaut werden. Alpine Solaranlagen, auf die beispielsweise die Schweiz derzeit setzt, schließt die Regierung in Graz aus. Damit sind nach Angaben von PV Austria etwa 75 Prozent der gesamten Flächen des Landes für den Bau auch von kleineren Freiflächenanlagen tabu.
Ausbauziele in Gefahr
Unter anderem dies stößt in der Branche auf Kritik. Denn damit seien Gemeinden in der Ausweisung von Photovoltaikflächen stark eingeschränkt und benachteiligt, da für sie nur gewisse Standorte nutzbar sein sollen, kritisiert PV Austria. Zwar habe Steiermark nun als drittes Bundesland endlich die Zonen ausgewiesen und damit Planungssicherheit geschaffen. „Mit diesem Entwicklungsprogramm werden die vom Land selbst gesteckten Photovoltaikausbauziele von 2,8 Gigawatt bis 2030 weit verfehlt“, warnt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria. „Nur ein Teil der geplanten Flächen kann tatsächlich genutzt werden und die daraus folgende Abwälzung der Freiflächenabwicklung auf die Gemeinden ist weder verträglich noch realistisch“, ergänzt Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria.
Gemeinden werden allein gelassen
Denn damit müssen die 286 steirischen Gemeinden den verbleibenden Löwenanteil, nämlich unabhängig von der Zonierung durch das Land, weitere 1.600 Hektar Flächen für den Bau von Anlagen kleiner als zehn Hektar prüfen und widmen. „Ein Plan, der in der Praxis nicht umsetzbar ist“, sind sich die Branchenvertreter:innen sicher.
Sie fordern, dass stattdessen das Land Steiermark seine Rolle als überörtlicher Ermöglicher zur Produktion von heimischem, sauberem und leistbarem Strom einnehmen müsste. Die von Graz festgelegten Vorrangflächen sollte mit 2.100 Hektar mehr als doppelt so viele Areale umfassen wie im Entwurf geplant.
Keine Anlagen in sonnigen Höhenlagen erlaubt
Die Branche kritisieren zudem, dass etwa die Weststeiermark trotz guter Netzinfrastruktur keine Vorrangzonen aufweist. Auch der Vorrang auf überwiegend nebelige Tallagen statt sonniger Hanglagen ist unverständlich. „Dadurch werden in bestimmten Regionen der grünen Mark wichtige Ausbaupotentiale der Sonnenstromproduktion liegen gelassen“, warnt PV Austria. Sie ziehen den Vergleich mit dem viel kleineren Nachbarbundesland Burgenland. Dort wurde fast das Dreifache der Fläche für Photoovltaikanlagen ausgewiesen als in der Steiermark.
Die gesamte Stellungnahme von PV Austria zur Zonierung in der Steiermark finden Sie auf der Webseite des Bundesverbandes. Den Verordnungsentwurf sowie die ausgewiesenen Vorrangzonen können Sie auf der Webseite des Bundeslandes Steiermark herunterladen. (su)