Der Bundestag verhandelt derzeit über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die deutsche Solarwirtschaft hat die Schaffung attraktiverer und flexiblerer Marktprämien für neue Solarstromanlagen angemahnt. Der Gesetzesentwurf lasse nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) einen Anpassungsmechanismus vermissen, der auf die derzeit sehr volatilen Investitionsbedingungen schnell genug reagieren könne.
Insbesondere vor dem Hintergrund drastisch steigender Kapitalkosten zur Finanzierung neuer Solarprojekte bestehe akuter Handlungsbedarf. Ohne deren Ausgleich sei die von der Ampel-Koalition angestrebte Verdrei- bis Vervierfachung der jährlichen Photovoltaikinstallationen in Deutschland nicht erreichbar. Im gewerblichen Sektor seien die Solarinvestitionen bereits seit geraumer Zeit rückläufig.
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Atmenden Deckel umbauen
Es sei von vorrangiger Bedeutung, den bislang im EEG verankerten „Atmenden Deckel“ zu einem schnell auf das dynamische Marktgeschehen reagierenden, flexiblen Progressions- oder Degressionsmechanismus umzubauen. Im Mai hatte die EU-Kommission im Rahmen einer neuen Solarstrategie die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, Förderprogramme derart auszugestalten, dass sich Investitionen in neue Solaranlagen binnen maximal zehn Jahren amortisieren.
Vergütungssätze anheben
In der Konsequenz müssten die Vergütungssätze für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom gegenüber den Plänen der Bundesregierung erhöht werden, auch für neue Solarstromsysteme mit teilweiser Einspeisung (sogenannte Prosumer). Dieser akute Handlungsbedarf wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Handelsverband Deutschland und dem Gesamtverband der Wohnungswirtschaft geteilt. „Wesentliche Annahmen für die Berechnung von Vergütungssätzen sind bereits vor dem Inkrafttreten des EEG 2023 veraltet“, kritisiert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „In Anbetracht der stark steigenden Zinssätze haben sich die Konditionen zur Finanzierung von Solarprojekten in diesem Frühjahr bereits deutlich verschlechtert.“
Zinssätze der KfW verdreifacht – innerhalb von sechs Monaten
Zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses Anfang April wurde dies noch nicht eingepreist. In den aktuellen Beratungen im Bundestag muss dies aber berücksichtigt werden. „Jede Zinsverteuerung um nur einen Prozentpunkt verlängert die Amortisationszeit einer neuen PV-Anlage um rund 0,6 Jahre“, rechnet Carsten Körnig vor.
Die Zinssätze im KfW-Programm 270 zur Finanzierung von erneuerbaren Energien wurden in diesem Jahr bereits 31 Mal erhöht, wodurch sich der Zinssatz selbst für Projekte mit hoher Bonität von 1,3 Prozent am 1. Januar 2022 auf 3,85 Prozent am 22. Juni 2022 verdreifacht hat.
Bundesumweltamt fordert flexible Hebebühne
Auch das Umweltbundesamt empfahl bereits im vergangenen Jahr die Schaffung einer „flexiblen Hebebühne“ im EEG. „Im Falle absehbar weiter steigender Kapitalkosten versetzt diese die Bundesregierung in die Lage, Unterförderung schnell genug und ohne langwierige EU-Genehmigungsprozesse abstellen zu können“, analysiert Körnig. „Nur so werden sich die neuen ehrgeizigen Ausbauziele erreichen lassen und die gewünschten Erfolge noch in dieser Legislaturperiode einstellen.“
Hier finden Sie den gemeinsamen Appell der Verbände.
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