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Vorübergehend außer Betrieb

Die deutsche Solarindustrie befindet sich mitten in einer Konsolidierungsphase. „Wir gehen von einem rückläufigen deutschen Photovoltaikmarkt aus bei einem steigenden Konsolidierungsdruck bis 2013“, sagt Christof Biba, Geschäftsführer von Wagner & Co. Die Liste der Unternehmen, die Insolvenz anmelden müssen, wächst stetig. Vielen Unternehmen fehlt das Geld an allen Ecken undEnden. Trotz der nun bekannt gewordenen Jahresendrallye mit einem Zubau von drei Gigawatt Photovoltaikleistung in Deutschland allein im Dezember kämpfen viele Firmen mit deutlich geschrumpften Umsätzen. Wagner & Co. haben – wie viele Konkurrenten auch – zum Jahresende Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter angemeldet, um sich auf die verschärfte Situation einzustellen.Die globale Wirtschaftskrise, ausgelöst durch den Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers, scheint längst nicht bewältigt. Der deutsche Arbeitsmarkt erweist sich bislang aber als erstaunlich robust. Als wesentlichen Grund betrachten Experten die 2009 von der Regierung vereinfachten Regelungen, um Kurzarbeit zu beantragen, sowie die damals vorgenommene deutliche Ausweitung desBezugszeitraums auf bis zu 24 Monate. Herrscht Kurzarbeit in einem Unternehmen, wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers verringert und der Staat finanziert anteilig das reduzierte Gehalt. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin den Lohn, der sich an der verkürzten Arbeitszeit bemisst: das heißt, wenn die Arbeitszeit der Beschäftigten um 50 Prozent gekürzt wird, zahlt die Firma dem Mitarbeiter die Hälfte seines Gehaltes weiter. Die Regelung greift ab einer Reduzierung um zehn Prozent.

Obwohl die Schuldenkrise schwelt und die Konjunktur weltweit schwächelt, erwarten die meisten Branchen für das laufende Jahr bessere Ergebnisse als 2011. Nach einer Umfrage des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gehen 26 der 46 befragten Verbände von leicht steigenden Umsätzen oder höherer Produktion aus. In der deutschen Photovoltaikbranche kann davon beileibe keine Rede sein. Einer Befragung von German Consulting Group zufolge plant jede fünfte deutsche Solarfirma, kurzfristig Stellen zu reduzieren. Andere Unternehmen setzen auf das Instrument Kurzarbeit.

Kündigungen vermeiden

Auch Wagner & Co, ein mittelständischer Systemanbieter aus dem hessischen Cölbe, sieht sich zu drastischen Maßnahmen gezwungen. „Der Verlauf des Solarmarktes 2011 war unerwartet schwach“, sagt Biba, der die Solarstromsparte bei Wagner & Co. leitet. „Wir haben deshalb im Dezember 80 Stellen abbauen müssen.“ Die unerwarteten Anschlusszahlen im Dezember beruhten auf großen Projektvolumina von Oktober bis Dezember, die bis zum Jahresende dann noch ans Netz gegangen seien. Bei Wagner & Co. seien daher insbesondere im November sehr hohe Umsätze erzielt worden, was qualitativ zu dieser Entwicklung passe. „Das hätte aber – wenn vorher bekannt gewesen – keinen Einfluss auf den Stellenabbau gehabt, weil dies ein punktuelles Ereignis war“, sagt Biba weiter.

Das Unternehmen habe die Mitarbeiterzahl durch auslaufende Verträge, Ausscheiden aus Altersgründen und freiwillige Arbeitszeitverkürzungen reduziert. Ganz ohne Kündigungen aber sei die anvisierte Zahl nicht zu erreichen gewesen. Die laufenden Kosten seien auf diese Weise gesenkt worden, aber auch die nahe Zukunft verspreche keine Besserung der Auftragslage. „Die Perspektivenfür das erste Quartal bewerten wir aus heutiger Sicht als sehr begrenzt“, sagt Biba. Um dennoch auf weitere Entlassungen zu verzichten, sei in der strategischen Planung gleichzeitig mit den Entlassungen Kurzarbeit für das erste Quartal 2012 vorbereitet worden. So versuchen Wagner & Co., „kostenoptimiert durch dieses vermutlich sehr schwierige Jahr zu kommen, um langfristig erfolgreich zu sein“.

Nicht wenige Solarunternehmen versuchen, sich mit dieser Maßnahme über die schlimmste Zeit hinwegzuhelfen. Die Grundbedingung, um einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur zu stellen, können viele Unternehmen derzeit leider mühelos erfüllen: den Nachweis eines „erheblichen Arbeitsausfalls“ anhand der deutlich verminderten Zahl der Auftragseingänge. „Unser zuständiger Betreuer war sehr kooperativ“, berichtet Biba. „Das kann daran gelegen haben, dass die Problematik der Branche derzeitig offenkundig ist.“ Grundsätzlich kann Kurzarbeit jedoch auch beantragt werden, wenn allgemein Veränderungen der betrieblichen Strukturen vorgenommen werden müssen, etwa durch die Erweiterung oder Einschränkung der Fertigung oder eine Umstellung auf Automation.

Formalisierter Prozess

In jedem Falle muss der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit schriftlich mitgeteilt werden. Entsprechende Vordrucke stehen auf der Website der zuständigen Agentur zum Download bereit. Als „formalisierten Prozess“ beschreibt Biba die notwendigen Schritte. Rund drei bis vierMonate haben Wagner & Co. für die Vorbereitungen benötigt. Dabei gilt es, der Arbeitsagentur aufzuzeigen, dass die Bedingungen zum Erhalt des Kurzarbeitergelds erfüllt sind. Um die Finanzspritze zu erhalten, muss mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem festgelegten Lohnausfall betroffen sein, damit auch die restlichen Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. „Es müssen alle bestehenden Überstunden abgebaut sein“, sagt Biba mit Blick auf die Bedingungen der Behörde.

Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, geht die Bearbeitung zügig vonstatten, verspricht Paul Ebsen, Pressesprecher der Arbeitsagentur in Nürnberg. „In der Wirtschaftskrise haben wir ziemlich viel dazugelernt. Im Regelfall werden die Bescheide innerhalb von 14 Tagen erlassen. Natürlich hängt das auch immer von der lokalen Arbeitsagentur ab“, sagt Ebsen. Wird der Antrag genehmigt, erhalten Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent ihres Nettogehalts abzüglich Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Alle übrigen Angestellten bekommen 60 Prozent. Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ist ebenfalls auf den Seiten der Arbeitsagentur zu finden.

Jeder Betrieb mit mindestens einem Angestellten kann Kurzarbeit beantragen, somit auch kleinere Solarhandwerksbetriebe. „Zur Überbrückung einer vorübergehenden Auftragsflaute kann Kurzarbeit ein sinnvolles Instrument sein, um den Arbeitsausfall zu kompensieren und damit Fachkräfte imBetrieb zu halten“, sagt Alexander Legowski, Leiter der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Das gilt ebenfalls für das saisonale Kurzarbeitergeld, bei dem in der Schlechtwetterzeit zwischen Anfang Dezember und Ende März das Geld bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen gewährt wird. Die Firma muss seinen Angestellten nur die tatsächliche Arbeitsleistung bezahlen, für die ausgefallenen Stunden wird das Saison-Kurzarbeitergeld gewährt.

Trotz der Flaute in den Wintermonaten haben Handwerksbetriebe damit die Möglichkeit, bewährte Mitarbeiter zu binden, weil diese nicht gezwungen sind, sich anderweitig nach einem Job umzusehen. Die Abwanderung von Mitarbeitern zu verhindern, ist ein ganz wesentliches Argument, um Kurzarbeitergeld zu beantragen. Gerade bei Installationsbetrieben spielt die Qualität bei der Installation von Solaranlagen bei der Kaufentscheidung der Kunden eine große Rolle. Es lohnt sich daher, qualifizierte Mitarbeiter bei der Stange zu halten, die ihre Fähigkeiten bewiesen haben. Gleiches gilt auch für Produktionsunternehmen, da das Anwerben und Anlernen neuer Mitarbeiter ein langwieriges und kostenintensives Unterfangen ist.

„Aber es darf nicht vergessen werden, dass Kurzarbeit nicht umsonst ist“, sagt Legowski. Das reduzierte Gehalt und andere laufende Kosten für die kurzarbeitenden Arbeitnehmer müsse der Betrieb weiter zahlen. Er weist auch auf die zeitintensive Vorbereitungsarbeit hin. Zwar seien die Antragsformulare für Kurzarbeit von früher vier auf jetzt zwei Seiten gekürzt, dennoch gehe „mit der Beantragung und der Durchführung von Kurzarbeit ein nicht zu unterschätzender administrativer Aufwand für den Betrieb einher. Insofern sollten vor Nutzung der Kurzarbeit andere, leichter zu ergreifende Maßnahmen wie der Abbau von Überstunden über Arbeitszeitkonten geprüft werden.“

Anzeichen für prekäre Situation

„Kurzarbeitergeld darf nur dann gewährt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist“, sagt Ebsen. „Das heißt, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen ist.“ Insofern kann Kurzarbeit als Zeichen gewertet werden, dass sowohl das Unternehmen selbst als auch die zuständige Arbeitsagentur einen Aufschwung für das Unternehmen für nicht unwahrscheinlich halten. Für die Stimmung in den Firmen kann es hilfreich sein, wenn die Geschäftsleitung diesen Fakt betont und die Situation möglichst offen kommuniziert.

Schließlich verzeichnen die Mitarbeiter eine erhebliche Geldeinbuße und haben darüber hinaus Sorge um ihre Arbeitsplätze. „Wir haben unsere Mitarbeitervertretung von vornherein ins Boot geholt und alle Schritte sehr transparent durchgeführt. Ich denke, allen betroffenen Mitarbeitern sind die Maßnahmen plausibel“, meint Biba.

Nichtsdestotrotz ist Kurzarbeit stets das Anzeichen einer prekären Situation. Ein transparenter Umgang mit Krisenzeiten und auch die offene Auskunft darüber wie bei Wagner & Co. sind deswegen geradezu bemerkenswert. Andere Unternehmen der Branche lehnten ein Gespräch über Kurzarbeit ab. Durchaus verständlich – kündet eine solche Maßnahme doch von Schwierigkeiten, die möglicherweise erst der Beginn von noch mehr Turbulenzen sind.Schott Solar etwa hat seine Waferproduktion in Jena heruntergefahren und 350 Mitarbeiter aus den Bereichen Herstellung, Logistik und Qualitätswesen bis Dezember in Kurzarbeit geschickt. Anfang des Jahres entschied sich das Unternehmen dann, die Waferproduktion in Jena ganz einzustellen. Zuvor teilte die Geschäftsführung der Belegschaft am Standort Alzenau bereits mit, dass die Produktion von Solarzellen bis Mitte Februar eingestellt werden soll. Noch schlimmer traf es den Berliner Modulhersteller Solon, der im Oktober 100 Mitarbeiter in Kurzarbeit schickte und nur anderthalb Monate später Insolvenz anmelden musste. Selbst Schwergewichte der Branche bleiben von der derzeitigen Krise nicht verschont: Centrotherm entließ Mitarbeiter und führte Kurzarbeit ein; First Solar erwägt, in seinem deutschen Werk ab März verkürzt arbeiten zu lassen.

Bei Wagner & Co. geht man davon aus, die Weichen richtig gestellt zu haben. Seit Januar sind bis zu 60 Prozent der 320 Mitarbeiter in Kurzarbeit – in der Hoffnung auf bessere Zeiten. Maximal ein Jahr kann die Firma Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Seit diesem Jahr ist diese Zeit auf sechs Monate reduziert. Spätestens 2013, so hofft Biba, ist die Konsolidierungsphase in der Solarbranche abgeschlossen und die Auftragsbücher sind wieder voll gefüllt.

Daniela Becker

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