Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern in der Schweiz hat eine neue Richtlinie für den Bau von Solaranlagen veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherigen Merkblätter und Wegleitungen zu Solaranlagen. Sie definiert Gestaltungskriterien beim Bau von Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen. Ziel ist es, die Installation von Solaranlagen weiter zu fördern. Aber neue Systeme müssen sich in die bauliche und landschaftliche Umgebung eingliedern. Vor allem für die Installation auf Dächern von bedeutenden Kulturdenkmälern und auf Gebäuden in bestimmten Ortslagen stellt die Kantonsverwaltung hohe Hürden auf. Hier muss die Verwaltung im Einzelfall prüfen, ob eine Solaranlage gebaut werden darf oder nicht. Für andere Gebäude unterscheidet der Katalog zwischen Solaranlagen, die eine Baugenehmigung brauchen, und solchen, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Die Grundlage dafür ist die Fläche der Anlage. Liegt diese unter 20 Quadratmeter, ist in der Regel keine Baugenehmigung notwendig, wenn sie nicht in einer ortsbildgeschützten Lage installiert werden soll. Insgesamt muss der zukünftige Betreiber einer Solaranlage auf die Ästhetik und die Auswirkungen auf Nachbargebäude achten. Das heißt, die Module müssen auf die Farbe und Gestaltung des Daches abgestimmt werden. Außerdem darf der Nachbar nicht durch die Reflexionen von der Solaranlage gestört werden. Der Schwerpunkt des Zubaus sollte auf Dachanlagen liegen. Fassadenanlagen sind nur zugelassen, wenn sie integraler Bestandteil des Gebäudes sind.https://www.lu.ch/
Baurecht in der Schweiz