Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU definiert einen neuen Rechtsrahmen für Bürgerenergie, der bis 2021 in Deutschland umgesetzt werden muss. Unter anderem sieht dieser Gemeinschaften für Ökoenergie vor.
Ein Bündnis aus Bürgerenergie und dem Bundesverband Erneuerbare Energie hat ein Impulspapier für das sogenannte Energy Sharing vorgestellt. Das vom Analyseinstitut Energy Brainpool erstellte Papier zeigt auf, wie Energiegemeinschaften gemeinsam erzeugte Erneuerbare Energie regional teilen können. So sollen Anreize dafür gesetzt werden, möglichst viel des gemeinsam erzeugten Stroms auch vor Ort zu nutzen und so sowohl die Netze zu entlasten als auch den Ausbau der Erneuerbaren Energien wieder zu beschleunigen und für mehr Akzeptanz zu sorgen. Denn Energy Sharing schafft Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stromversorgung und kann so eine ganz neue Dynamik für die Energiewende auslösen.
Vorteile der Gemeinschaften
Die Vorteile wären neben einer höheren Akzeptanz eine bessere Flächenausnutzung. In Deutschland gebe es unter den Namen Bürgerenergiegesellschaft, Energiegenossenschaft, Regionalstrom, Community-Strom, Quartiers-und Nachbarschaftsstrom bereits verschiedene Konzepte der gemeinsamen Stromproduktion oder des geteilten Stromverbrauchs, heißt es in dem Papier. „Doch keine dieser Formen kann heute sinnvoll das Recht ausüben, diesen Strom gemeinsam zu nutzen, das ihnen gemäß EE-Richtlinie zusteht.“ So bleibe der Ökoenergieausbau hinter seinem Potenzial zurück. (nhp)
Download: Das Impulspapier finden Sie hier.